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In chronologischer Reihenfolge nach
dem jeweiligen Urteilsdatum.
(Das jüngste Urteil oben)
Wichtige deutsche Gerichtsentscheidungen zur Einbenennung gemäß § 1618 BGB
Aus der Datenbank des OLG Ffm
§ 1618 BGB
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 01.03.2001 - 3 UF 321/99
"Nach § 1618 S. 4 BGB kann das Familiengericht die Einwilligung des nichtsorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes ersetzen, wenn die Erteilung des Namens zum Wohle des Kindes unabdingbar notwendig ist, alleine der Umstand, daß sie dem Wohle des Kindes dient, ist nicht ausreichend"
NJW-RR 2001, S. 366
§§ 1616, 1617c BGB
OLG DÜsseldorf, Beschluss vom 17.03.2000 - 3 Wx 405/99
"Hat ein Kind den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen erhalten, so kommt eine Namensänderung nach § 1617 c Abs. 2 Nr. 2 BGB auch nach Scheidung der Ehe der Eltern und Annahme des früheren Namens durch die - sorgeberechtigte - Mutter nicht in Betracht."