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In chronologischer Reihenfolge nach
dem jeweiligen Urteilsdatum.
(Das jüngste Urteil oben)
Wichtige deutsche Gerichtsentscheidungen zu übrigen Rechtsfragen:
NJW 2001, S. 957 ff
Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 2, 6 Abs. 2, 6 Abs. 4 GG; §§ 1602, 1603, 1610, 1615 Abs. 1 BGB
BVerfG, Urteil vom 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
"Zur gerichtlichen Kontrolle des Inhalts ehevertraglicher Abreden, die vor der Eheschließung mit einer Schwangeren getroffen werden und die Betreuungs- und Unterhaltssituation des gemeinsamen Kindes nach einer Scheidung berühren, am Maßstab des Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 6 Abs. 4 GG und des Art. 6 Abs. 2 GG"
§ 823 Abs. 1 BGB
AG Essen, Beschluss vom 17.11.1999 - 131 C 110/99
Danach hat die umgangsverweigernde Mutter dem Vater, welcher mehrfach vergeblich zur Wahrnehmung seiner Umgangstermine anreiste, die Kosten dieser Fahrten gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu ersetzen.
NJW 1998, S. 3131 - 3134
Zur Haftung eines Jugendamtes
OLG Stuttgart, 1. Strafsenat, Entscheidung vom 28.05.1998 - 1 Ws 78/98
"Garantenstellung der Mitarbeiter in kommunalen Jugendämtern und Sozialdiensten: Strafrechtliche Verantwortung für Mißhandliung mitbetreuter Kinder durch Dritte:
Die Mitarbeiter von kommunlaen Jugendämtern und Sozialdiensten sowie die von ihnen beauftragten Mitarbeiter von Trägern der freien Jugendhilfe haben als Beschützgaranten kraft Pflichtübernahme strafrechtlich dafür einzustehen, dass von ihnen mitbetreute Kinder nicht durch vorhersehbare vorsätzliche Mißhandlungen durch die Mutter oder einen von ihr beauftragten ungeeigneten Dritten körperlich verletzt werden oder zu Tode kommen."