NEUES 2007


Zum Jahresende 2007

Zur andauernden Diskriminierung der nicht ehelichen Kinder in Deutschland

Wieder neigt sich ein Jahr zu Ende, ohne dass das aus meiner Sicht drängendste kindschaftsrechtliche Problem Deutschlands vom Gesetzgeber gelöst wurde. Ich meine die bis heute andauernde sorgerechtliche Diskriminierung der nicht ehelichen Kinder.

Gerade in diesen Tagen erleben wir, dass sich alle Parteien in Deutschland darin überbieten, über den Schutz von Kindern in Deutschland zu reden und auch handeln zu wollen. Aber ich finde keine einzige ernstzunehmende politische Äußerung, die darauf hinweist, dass eine immer größer werdende Anzahl von Kindern, welche außerhalb einer Ehe geboren wurden und werden, in Zukunft wie alle anderen Kinder regelmäßig ohne diese sorgerechtliche Diskriminierung behandeln werden sollen.

Zur Erinnerung: Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention zwar ratifiziert, jedoch mit schwerwiegenden Vorbehalten versehen. Danach soll die Kinderrechtskonvention (KRK) in Deutschland für die nicht ehelichen Kinder insoweit keine Geltung haben. Gegen diesen deutschen Vorbehalt wird seit Jahren in den zuständigen Gremien der Vereinten Nationen Sturm gelaufen, ohne jedes Ergebnis. Angeblich sollen einige deutsche Bundesländer diesen Vorbehalt bewirkt haben. Hierzu stellt sich für mich die berechtigte Frage, um welche Bundesländer es sich dabei handelte.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat schon im Januar 2003 dem Gesetzgeber aufgegeben, sich dieser Rechtsproblematik zuzuwenden, was letztlich nur durch Veränderung bzw. Streichung der sorgerechtlich diskriminierenden BGB-Normen geschehen kann.

Nach den mir vorliegenden jüngsten Informationen gibt es im Bundesjustizministerium nach inzwischen fast fünf Jahren immer noch keinerlei Initiative für eine grundsätzliche sorgerechtliche Gleichstellung der nicht ehelichen Kinder bzw. Väter.

Glaubt die Bundesregierung, dieses Problem aussitzen und weiter auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben zu können?

Nach mir ebenfalls vorliegenden Informationen liegen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hierzu bereits seit Jahren Beschwerden von Betroffenen aus Deutschland vor. Vertraut die Bundesregierung darauf, dass der EGMR hierzu noch länger eine Verurteilung unseres Landes aufschiebt? Und wenn ja, auf welche Fakten stützt sich dieses auffällige Vertrauen?


26.12.2007

Anne Peters:

Wie wichtig ist Straßburg?

Die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK durch deutsche Gerichte und die Bindung an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Unter dieser Überschrift erschien ein höchst wichtiger wissenschaftlicherArtikel der Professorin Dr. Anne Peters, Ordinaria für Völker- und Staatsrecht an der Universität Basel in der Zeitschrift Betrifft Justiz, Nr. 91, September 2007.

Der Beitrag ist von besonderer Aktualität; er beschäftigt sich ausführlich mit dem hochaktuellen, leider immer noch nicht abgeschlossenen Fall Görgülü.

Der komplette Artikel ist auf der Internetseite der Zeitschrift als Leseprobe (Anne Peters: Wie wichtig ist Straßburg?) zum Herunterladen bereitgestellt.

Dort wird auch die Redaktion der Zeitschrift vorgestellt. Zu ihren Herausgebern zählt Eberhard Carl, früher Richter am OLG Frankfurt, heute Bundesjustizministerium.

zum Artikel von Anne Peters


 

28.11.2007

Heute in der Süddeutschen Zeitung (Seite 20, Wissen):

„Chronisch auf Entzug
Wenn Eltern keinen Kontakt zu ihren Kindern haben,
leidet ihre Gesundheit“

Die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Arbeit der Psychologin Esther Katona von der Universität in Freiburg werden auf der Wissen-Seite der heutigen SZ sehr anschaulich dargestellt. Der Artikel erwähnt u.a. die Forschungsarbeiten von Richard Gardener zum Parental Alienation Syndrom. 


 

27.11.2007

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Systematische Zerstörung von Kinderseelen

Die Mitarbeiter Deutscher Jugendämter sind mitverantwortlich an massenweisen Justizskandalen und gegen Verbrechen von Kindern und Eltern.

Nach einem Pressebericht vom 26.11.2007, der mir heute per E-Mail zuging, hat der Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments kurzfristig die Arbeit der Deutschen Jugendämter auf die Tagesordnung seiner letzten Sitzung vom 22.11.2007 gesetzt.  

Danach hat insbesondere die Präsidentin der NGO-Konferenz des Europarates, die Schweizer Juristin Frau Oeschger, die Arbeit der Deutschen Jugendämter durchaus scharf kritisiert. Insbesondere über die schriftliche Äußerung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wonach in Bezug auf die Jugendämter kein Änderungsbedarf bestünde, wurde große Besorgnis geäußert.

Zitat aus der Rede von Frau Oeschger:

Es handelt sich hier nicht um gehäuftes Auftreten von Einzelfällen, sondern um systematisches Unrecht."

http://presseblog.blogger.de/stories/978102


 

21.11.2007

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In Ergänzung und zur weiteren Begründung des letzten unter NEUES veröffentlichten Beitrags hier noch ein Zitat von Eric Jayme aus der NJW 1979, 425 unter der Überschrift Europäische Menschenrechtskonventionen und deutsches Nichtehelichenrecht

 

„Das Urteil des EGMR im Fall „Marckx“ dürfte weitreichende Folgen haben. Es zwingt die nationalen Gesetzgeber dazu, die ausländischen Entwicklungen genauer als bisher im Auge zu behalten. Die Kritik an einigen Bestimmungen des deutschen Nichtehelichenrechts erhält zusätzliche Argumente. Insgesamt ist die Entscheidung ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Abschaffung des Nichtehelichenrechts, wie sie Neuhaus für das deutsche Recht schon lange gefordert hat“. (S. 2429 unten)


 

15.11.2007

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In Zukunft muss es heißen

Elterliche Verantwortung

Anfang dieses Jahres wurden die Prinzipien zum Europäischen Familienrecht betreffend elterliche Verantwortung vorgelegt. Nach über dreijähriger Arbeit von der beauftragten Commission on European Family Lax (CEFL) empfiehlt die Kommission die folgenden Prinzipien:

Prinzipien zum europäischen Familienrecht betreffend

elterliche Verantwortung

Prinzip 3:1 Begriff der elterlichen Verantwortung

Elterliche Verantwortung ist ein Bündel von Rechten und Pflichten, die auf die Förderung und Sicherung des Wohles des Kindes abzielen. Sie umfasst insbesondere:

(a)   Sorge, Schutz und Erziehung;

(b)   Unterhalten persönlicher Beziehungen;

(c)   Bestimmung des Aufenthaltes;

(d)   Verwaltung des Vermögens und

(e)   Gesetzliche Vertretung.

Prinzip 3:2 Inhaber der elterlichen Verantwortung

(1)    Inhaber der elterlichen Verantwortung ist jede Person, der die in Prinzip 3:1 genannten Rechte und Pflichten ganz oder teilweise zustehen.

(2)    Vorbehaltlich der folgenden Prinzipien sind Inhaber der elterlichen Verantwortung

(a)   die Eltern des Kindes, so wie

(b)   andere Personen als die Eltern des Kindes, denen elterliche Verantwortung zusätzlich mit den oder statt der Eltern zusteht.

Prinzip 3:3 Kindeswohl

In allen Angelegenheiten, die die elterliche Verantwortung betreffen, ist das Kindeswohl als oberster Gesichtspunkt in Betracht zu ziehen.

und weiter unten heißt es:

Prinzip 3:8 Eltern

Personen, deren gesetzliche Elternschaft feststeht, haben die elterliche Verantwortung für das Kind.

Mein Kommentar:

Nach dieser letztgenannten Vorschrift gilt die oben genannte elterliche Verantwortung also für jedes (auch nicht eheliche) Kind, wenn die Abstammung vom Vater gemäß Geburtsurkunde gesetzlich festgestellt ist.

Diese Rechtsauffassung vertreten offensichtlich auch die Verfasser Prof. Dr. Christian Kohler, Luxemburg/Saarbrücken und Prof. Dr. Walter Pintens, Leuven/Saarbrücken in ihrem gemeinsamen wichtigen Aufsatzes „Ehe und Familie im europäischen Recht – Entwicklungen und Tendenzen“, FamRZ 2007(Heft 18),S. 1481-1491.

 

„Das Prinzip findet Anwendung, wenn die Abstammung von einem Elternteil oder von beiden Eltern festgestellt worden ist, unabhängig vom Status der Eltern. Es spielt also keine Rolle, ob sie verheiratet sind oder nicht. Das Prinzip geht davon aus – und schließt sich hier dem common core der Europäischen Rechtssysteme an -, dass allein die Abstammung relevant ist und dass eine gemeinsame elterliche Verantwortung im Interesse des Kindes ist.“ (aaO S. 1487, linke Spalte unten)

Auch an anderer Stelle ihres Aufsatzes schreiben diese beiden hochrangigen europäischen Juristen (Prof. Kohler ist Generaldirektor am EuGH in Brüssel, Prof. Pintens Mitherausgeber und Vorsitzender des internationalen Beirats der FamRZ,

„Auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung sind schon große Fortschritte erreicht worden. Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989, die Principals des Europarates sowie mehrere Entscheidungen des EuGHMR haben die Grundsteine gelegt und die Harmonisierung weitgehend gefördert…“ – und nach Hinweis u.a. auf die noch wichtigen Unterschiede wie der deutschen und französischen Rechtslage zur elterlichen Sorge nicht ehelicher Eltern -

„Aber auch hier zeichnen sich starke Tendenzen ab: Gemeinsame elterliche Sorge unabhängig von der Abstammung oder vom Familienstatus der Eltern ist wohl absoluter common core.“ (aaO  S. 1486, linke Spalte unten, rechte Spalte oben)

 

Die Quintessenz dieser heutigen NEUES-Meldung dürfte sein:

Die sorgerechtliche Gleichstellung der sog. nichtehelichen Väter
in Deutschland wird ein baldiges Ende haben müssen!

Alle in Deutschland lebenden Kinder werden
der Gemeinsamen  Elterlichen Sorge kommen.


 

14.11.2007

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Vollständige Rechtsprechung des EGMR betreffend Kinder

Seit kurzem gibt es auf dem Internetportal des Europarates eine Zusammenstellung sämtlicher Entscheidungen des EGMR betreffend Kinder, welche seit dem Jahr 1968 bis heute ergangen sind.

Bekanntlich handelt es sich bei der Rechtsprechung des EGMR um Einzelfallentscheidungen (case law). Bei der Bearbeitung neuer Beschwerdefälle an den EGMR kann/muss zwar auf frühere ähnliche EGMR-Entscheidungen, auch solche, welche gegen ein anderes Land ergangen, Bezug genommen werden, dennoch muss die Verletzung der EMRK in jedem neuen Beschwerdefall im einzelnen sorgfältig begründet werden.

www.coe.int/t/transversalprojects/children/caselaw/CaseLawChild_en.asp

Bei der Durchsicht der im genannten Internetportal genannten Entscheidungen finden sich viele, die allgemein bekannt sind, so beispielsweise

Haase. v. Deutschland, 08.04.2004; Görgülü v. Deutschland, 26.02.2004; Sommerfeld v. Deutschland, 08.07.2003; Sahin v. Deutschland, 08.07.2003; Kutzner v. Deutschland, 26.02.2002; Elsholz v. Deutschland, 13.07.2000; McMichael v. Großbritannien, 24.02.1995; Kroon und andere v. Niederlande, 27.10.1994; Hokkanen v. Finnland, 23.09.l1994; Keegan v. Irland, 26.05.1994; Vermeire v. Belgien, 29.11.1991; Johnston und andere v. Irland, 18.12.1986; Marckx v. Belgium 13.06.1979; 


 

15.10.2007

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Die renommierte Monatszeitschrift mut brachte in ihrem jüngsten Oktoberheft ein Interview der bekannten  Publizistin und Psychotherapeutin Astrid v. Friesen mit dem  Psychiater Dr. Dieter Katterle.

Das außerordentlich lesenswerte Interview erschien unter der Überschrift

Bürger – Krieg
Verlorene Kinder, entsorgte Eltern

und beschäftigt sich auf hohem psychologisch-psychiatrischen  Niveau mit den Folgen von Trennung und Scheidung für die betroffenen Kinder; sodann insbesondere mit dem in unserem Land leider von interessierter Seite weitgehend negierten Parental Alienation Syndrome (PAS). An dieser Stelle muss ich mich auf zwei Zitate beschränken:

MUT: „Eine der Folgen des Feminismus ist eine flächendeckende Männerverachtung. Sind diese tatsächlich die „Bösen“?“

Katterle: …

...“Es liegt auch an der deutschen Rechtslage in unehelichen und nachehelichen Situationen und am skandalös unzulänglichen Vollzug der Rechte der Kinder auf geschützten Kontakt mit beiden Elternteilen durch Jugendämter und Familiengerichte.“…

MUT: „Warum wird dieses Phänomen (gemeint ist PAS: P.K.) immer noch kollektiv verleugnet?“

Katterle: „Jeder meint, in seiner Umgebung nur Einzelfälle zu kennen. Obwohl es sich hier um eine der größten psychologischen Massenkatastrophen in der Bundesrepublik Deutschland handelt. Aber wir wollen die extreme Kinder-Not nicht erkennen, weil sie zu sehr schmerzt.“


 

30.09.2007

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Das Kindeswohl?

Diese mit einem Fragezeichen garnierte Überschrift hat das Vorwort der jüngsten Neuerscheinung des bekannten Cochemer Familienrichters

Jürgen Rudolph „Du bist mein Kind“

Die „Cochemer Praxis“ – Wege zu einem menschlicheren Familienrecht

© Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag GmbH, Berlin 2007

Das Vorwort dieses wichtigen Buches (124 Seiten) endet mit dem Zitat eines 14-Jährigen, der sich nach der Trennung der Eltern einerseits zum Vater hinzugezogen fühlte, andererseits die alkoholabhängige Mutter nicht verlassen wollte und in einem Gespräch mit mir Rumpelstilzchens Spruch verfremdete:

„Oh, wie unbeschreiblich hohl ist der Begriff vom Kindeswohl“.

Inzwischen ist die 1. Auflage dieses Anfang September dieses Jahres erschienene, wichtige Buch von Familienrichter Jürgen Rudolph bereits vergriffen und wird die 2. Auflage gedruckt.

Bei www.vaeterfürkinder.de findet sich seit heute eine ausführliche Rezension..


 

22.07.2007

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Schluss mit Alleinerziehung

Einer Veröffentlichung in der Zeitschrift emotion, Heft Juni 2007 entnehme ich einen außerordentlich interessanten Artikel zur Gemeinsamen Sorge:

Papa wohnt nicht mehr bei uns

Sich trennen und trotzdem gemeinsam für die Kinder zu sorgen, ist eine
große Herausforderung. Unsere Beispiele zeigen, dass es funktionieren kann.

Der umfangreiche Artikel beschreibt sehr anschaulich, wie sich funktionierende gemeinsame Sorge positiv auf die von Trennung/Scheidung betroffenen Kinder auswirkt. Im genannten Artikel findet sich das  Zitat einer Mutter:

„‚Ich bin nicht allein erziehend, wir sind getrennt erziehend’“

Mein Vorschlag:

Bei funktionierender gemeinsamer Sorge nach Trennung/Scheidung sollten Mütter oder Väter nicht mehr von allein erziehend sprechen, sondern sich beide als getrennt erziehend bezeichnen.


 

02.04.2007

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Heute biete aus Altersgründen zum Verkauf an:

FamRZ  (Zeitschrift für Familienrecht)
ab Erscheinen im Jahr 1954 bis 1992,
bestens erhalten bei nur  geringen Gebrauchsspuren,
komplett und gebunden in Originaleinbanddecken, insg.  49  Bände

Die FamRZ stammt aus dem Besitz meines verstorbenen Lehrers Prof. Murad Ferid, der sie mir 1993 schenkte.

Bei ernsthaftem Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme über meine email-Adresse drpkmuc@koeppel-kindschaftsrecht.de 

Die Trennung fällt mir nicht leicht und ich hoffe, die FamRZ findet einen würdigen Nachfolgebesitzer.


 

31.01.2007

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Heute im Bundestag:

Die weibliche Genitalverstümmelung als eine der grausamsten Menschenrechtsverletzungen, die heute noch täglich tausendfach begangen wird.

 zugleich

Ein Update zu der Meldung vom 04.01.2007
und meinem dazu gehörigen NETZKOMMENTAR DREIZEHN

In der Website von TARGET e.V. ( Rüdiger Nehberg und Annette Weber )  findet sich inzwischen auch ein Jahresrundschreiben 2006, der sehr umfangreich und mit vielen Fotos über die in Kairo Anfang Nov. 2006 stattgefundene Konferenz und die dort beschlossene Fatwa berichtet.

Sicherlich bedarf eine solche Fatwa zu ihrer tatsächlichen Gültigkeit und Beachtung der Verkündung in allen islamischen Moscheen. Das dies nicht, wie z.B. im Christentum, durch Verkündung überall zur gleichen Zeit passieren kann, liegt an der Struktur des Islam und der sehr großen Anzahl von Moscheen, wo auch immer in der Welt. Dies wird noch ein sicherlich sehr zeitaufwändiger und mühevoller Weg sein. Er ist jedoch mit der Konferenz von Kairo und der dort beschlossenen Fatwa zumindest für die dort anwesenden islamischen Glaubensführer begonnen worden.

In dem schon erwähnten Jahresrundbrief bzw. der Homepage www.target-human-rights.de findet sich übrigens auch diese Fatwa in arabischer Sprache. 


 

30.01.2007

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Update zum Thema Nichtraucherschutz / Passivrauchen / Kinder

Der für Gesundheit zuständige EU-Kommissar Kyprianou will eine europaweite rauchfreie Zone. Davon sind seitdem die  Tageszeitungen. voll Die Meldung kam sogar über die Rundfunk- und Fernsehsender. – Vielleicht führt es tatsächlich schneller zum Ziel, wenn die EU-Kommission ein Rauchverbot für die gesamte EU erlässt; ein deutscher Flickerlteppich als Folge der Föderalismusreform wäre ein Rückfall in die alte deutsche Kleinstaaterei

Im übrigen ist das Internet voll mit Beiträgen zum Thema Rauchverbot, Passivrauchen, Kinder – bei google müssen nur z.B. diese Suchbegriffe eingegeben werden. So finden Sie dort auch die Meldung, dass in Deutschland ungefähr 50% aller Kinder in Haushalten aufwachsen, in denen geraucht wird. Das sind etwa 7,5 Mio. Kinder bis zum Alter von 15 Jahren. „Leider rauchen immer mehr junge Frauen und sogar 20% aller Mütter, was vor allem für Babies und Kleinkinder ein großes Gesundheitsrisiko bedeutet. Diese halten sich in der Regel zu über 90% in Innenräumen auf und haben keine Möglichkeit, dem Passivrauchen zu entgehen, wenn dort geraucht wird.“ Sie können diesen sehr wichtigen Text auch weiter lesen, wenn Sie www.optipage.de/passivrauchen.html eingeben.


 

20.01.2007

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Heute habe ich das Gesamtverzeichnis eigener Veröffentlichungen auf neuesten Stand gebracht, und dieses auch in meiner Homepage, linke Spalte, eingefügt. Ich hoffe, dass nunmehr auch die Google-Suchmaschine, welche noch ein sehr altes Verzeichnis aus dem vorherigen Jahrhundert anzeigt, bald auf neuen Stand gebracht wird.


 

18.01.2007

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Süddeutsche Zeitung vom 17.01.2007:

„Die Mysterien der Ehe
Wie Psychologen vorhersagen, ob sich Paare scheiden lassen
oder miteinander glücklich werden“

Bekanntlich wird in Deutschland inzwischen jede 3. Ehe, in Großstädten sogar jede 2. Ehe geschieden. Psychologen versuchen bereits bei Beginn einer Ehe heraus zu finden, ob ein Paar glücklich oder sich wieder trennen wird.

Hierüber berichtet Nikolas Westerhoff in einem langen Artikel der SZ vom 17.01.2007

http://www.sueddeutsche.de/,Ple1Lrs/wissen/artikel/473/98375/print.html


 

18.01.2007

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Aus der gestrigen Süddeutschen Zeitung entnehme ich die folgende kleine Meldung:

„Wien setzt bei Schildern auf Gleichberechtigung“

In der Hauptstadt unseres Nachbarlandes Österreich sind die ersten neuen Hinweisschilder montiert worden, mit denen die Stadt für mehr optische Geschlechtergerechtigkeit sorgen will. Dazu erklärte die Wiener Frauenstadträtin Sonja Wehsely, dass die neuen Darstellungen auf Veränderungen in der Gesellschaft Rücksicht nehmen. Heute seien viele Väter mit Kindern unterwegs: „Dies soll sich in der Bildsprache wieder finden“. Bisher stünden meist männliche Piktogramme für beide Geschlechter, weibliche seien hingegen nur zu sehen, wenn es um Kinder gehe.


 

15.01.2007

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Aktuelle Informationen zur Eltern-Kind-Entfremdung
und zum Parental Alienation Syndrome (PAS)

Zu dieser Thematik gibt es seit der PAS-Konferenz vom Oktober 2002 in Frankfurt/Main ein sogenanntes Update, das die zwischenzeitliche Entwicklung in einem ausführlichen Schreiben der PAS-Arbeitsgemeinschaft zusammenfasst.

Das in juristischer Hinsicht meiner persönlichen Einschätzung nach wichtigste Ereignis war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) in dem Familienrechtsfall Koudelka ./. Tschechische Republik. Die Begründung enthält meines Erachtens die rechtliche Anerkennung des PAS-Phänomens durch den EGMR.

Das Schreiben der PAS-Arbeitsgemeinschaft vom Januar 2007 enthält zu den dort erwähnten 17 verschiedenen Punkten die entsprechenden weiterführenden Links.
 


 

04.01.2007

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Heute habe ich einen Netzkommentar verfasst, der ausnahmsweise in keinem direkten Bezug zum Kindschaftsrecht steht, wohl aber zu einer der schwersten Menschenrechtsverletzungen, die täglich auf unserem Globus begangen werden.  Opfer sind zumeist kleine und sehr kleine Mädchen!

Dieser Netzkommentar verdient besondere Beachtung.

zum NETZKOMMENTAR 13

 


 

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