NEUES


 

 

21.12.2004 
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Abschiedsgruss an das Alte Jahr

Das alte Jahr endet mit einem Paukenschlag des Bundesverfassungsgerichts.
Das höchste deutsche Gericht überrascht mit einer Eilentscheidung zum Fall Görgülü, die in ihrer Deutlichkeit einmalig ist. 

(vgl. dazu auch meinen letzten Eintrag unter NEUES vom 21.12.2004)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/bvg04-117.html

In dem Urteil des BVerfG wird auch die Geltung von EGMR-Urteilen wieder klar bestimmt:
 

 .“… erstreckt sich die Bindungswirkung einer Entscheidung des
 Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf alle staatlichen 
 Organe und verpflichtet diese grundsätzlich, im Rahmen ihrer 
 Zuständigkeit und ohne Verstoss gegen die Bindung an Recht und Gesetz
 (Art. 20 Abs. 3 GG) einen fortdauernden Konventionsverstoss zu beenden 
 und einen konventionsgemässen Zustand herzustellen.“


Damit erscheint auch die kurz zuvor entstandene Kontroverse zwischen dem höchsten europäischen und dem höchsten deutschen Gericht 

(vgl. NEUES  vom 16. bzw. 19.11.2004) ausgeräumt. siehe dazu auch http://www.faz.net....

Mit diesen sehr erfreulichen Nachrichten möchte ich mich von den Lesern meiner website  verabschieden und mit Zuversicht in das Neue Jahr gehen.

Peter Koeppel



 

 

21.12.2004 
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Unfrisierte Gedanken zu dem zur internationalen Familiensache avancierten Fall Görgülü.


Der Fall Görgülü hat es letzte Woche fertig gebracht, auf der ersten Seite der Süddeutschen Zeitung in einem Kasten unter der Überschrift: Irrweg – Rechtsweg mit einer beißenden Stellungnahme ihres Ressort-Chefs Innenpolitik Heribert Prantl für weiteres Aufsehen zu sorgen. (vgl. SZ vom 16.12.2004, S. 1)
www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/833/44789/print.html

Prantl weist zu Recht auf die endlos wirkende Zahl von Verfahren hin, mit der die deutschen Gerichte, vom Familiengericht über Landgericht und Oberlandesgericht zu Verfassungsgericht, jeweils mehrfach und über nunmehr fünf Jahre damit befasst wurden und sicherlich auch weiterhin werden: Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) musste bereits gegen Deutschland entscheiden und wird sich wohl wieder damit befassen müssen. 

Damit nicht genug: Weil ein deutsches Oberlandesgericht sich nicht an das eindeutige Urteil des EGMR halten will, muss sogar das Ministerkomitee beim Europarat bemüht werden, um das Urteil des Strassburger Gerichtshofes in Deutschland durchzusetzen. 

Und warum dieser nicht enden wollende Rechtsstreit um ein Kind, das seine unverheiratete deutsche Mutter nach Geburt zur Adoption freigab und für das sein türkischer Vater deshalb sorgen wollte? 

Grund gab das voreilige Tun eines Jugendamtes, welches, ohne die gesetzlichen Fristen zu beachten, das Kind unmittelbar nach Freigabe durch die Mutter in seinen ersten Lebenstagen an ein deutsches Adoptionsbewerber-Ehepaar gegeben hatte. Dies hätte nicht geschehen dürfen, ohne zunächst nach dem leiblichen Vater zu suchen, der sich jedoch von sich aus unmittelbar nach Kenntnis der Geburt seines Kindes an das Jugendamt gewandt hatte, aber zunächst ganz abgewiesen wurde. 

Wenn also in diesem Falle das zuständige Jugendamt sich an Recht und Gesetz gehalten und ordnungsgemäß gearbeitet hätte, hätten all die vielen Gerichte nicht tätig werden müssen. So aber fühlten sie sich berufen, alle Anträge des leiblichen Vaters immer wieder abzuweisen, weil ja das fehlerhafte Tun des Jugendamtes verteidigt werden musste.

So hat jedenfalls im Falle Görgülü die Jugendhilfe in Deutschland zur Beschäftigung der vielerorts als überlastet geltenden deutschen Gerichte in den letzten fünf Jahren ihren erheblichen Beitrag geleistet.

Bleibt noch eine Frage des vielleicht neugierig gewordenen SZ-Lesers offen: Wer bezahlt eigentlich die vielen Gerichts- und Anwaltskosten? –

Für Vater Görgülü wurde hierzu laut EGMR-Urteil die Bundesrepublik verurteilt. Und auf Seiten des Jugendamtes, das sich anwaltlich vertreten lässt, ist es natürlich auch die Staatskasse. Das sind letztlich wir, die Steuerzahler. Dass sich für einen solchen Fall von zumindest fahrlässiger Staatsverschwendung ein Landesrechnungshof interessiert, ist mir noch nicht bekannt geworden. - Bleibt da noch der Bund der Steuerzahler. (?)

Den höchsten Preis zahlt in jedem Fall das Kind! 
(auch wenn eine erforderlich werdende Therapie von der Krankenkasse = Solidargemeinschaft übernommen wird)



 

 

30.11.2004 


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Hier ein kurzer Hinweis auf eine wichtige Fernsehsendung zu der auch im SPIEGEL geschilderten Rechtsproblematik:
 

Mittwoch, 08.12.2004, 20:15 Uhr: Recht brisant 


Zur Diskriminierung insbesondere der nicht ehelichen Kinder und damit auch Väter wurde auch ich von der ZDF-Redaktion um Stellungnahme gebeten



 

 

29.11.2004 
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Herzlichen Glückwunsch
und 
Vielen Dank, verehrte SPIEGEL-Redaktion!


Mit Ihrem Titelaufsatz: Der geplünderte Mann in Nr. 49 vom 29.11.04 ist Ihnen eine wirklich treffende Darstellung der für Außenstehende kaum fassbaren familienrechtlichen Problematik in unserem Land gelungen. 

Die nicht selten langfristige Schädigung der von Scheidung betroffenen Kinder ist nach meiner Beobachtung besorgniserregend.

Möge Ihre hervorragende Arbeit dazu beitragen, dass wir in Deutschland endlich(kind-)gerechtere Gesetze wie auch Rechtsprechung bekommen.



 

 

16.11.2004 
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Zu der bekannt gewordenen Kontroverse zwischen Deutschland bzw. BVerfG und EGMR siehe



 

 

21.10.2004 
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Na, endlich!

Die heutige Verurteilung eines Jugendamts bzw. einer dort tätigen Amtsperson - sämtliche Medien berichteten daruber ausführlich – 

 vgl. dazu die links bei www.vaeterfuerkinder.de

ist sicherlich ein schwarzer Tag für die Jugendhilfe.

Für sehr viele Menschen,  Betroffene wie auch Juristen, ist die Tatsache, dass der BGH hier ein Machtwort gesprochen hat, ein Anlass zu grosser Freude. Ich zähle mich zu denjenigen, die jubeln möchten.

Seit vielen Jahren erlebe und beobachte ich in meiner Anwaltstätigkeit für Kinder und Eltern die Tätigkeit der Jugendhilfe; sie gibt mir leider allzu oft Anlass zu Kritik, Kopfschütteln, Unverständnis.

Möge das heutige BGH-Urteil zusammen mit den mehrfachen Verurteilungen der Jugendhilfe- und Familiengerichtspraxis  durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dazu führen, dass die Jugendämter, die in unserem Land m.W. Land ohnehin bereits mächtiger sind als im europäischen Ausland (außer Schweden) endlich einer rechtsstaatlich wirksamen Fach- und Rechtskontrolle und in Einzelfällen auch durch die Staatsanwaltschaft unterworfen werden.

Es ist gleichfalls zu fordern, dass die Handlungs- und Organisationsstrukturen der Jugendhilfe, die als Ursache der immer häufiger zu Tage tretenden Fehlleistungen angesehen werden müssen, einer kritischen Analyse unterzogen werden. Nach Ansicht mir bekannter Experten, sind diese Strukturen mit den Prinzipien des Rechtsstaates nicht vereinbar. 

Diese Kritik gilt in besonderer Weise für das Pflegekinderwesen in Deutschland, das in der letzten Zeit immer wieder durch eklatante Verstöße gegen das Wohl der ihm anvertrauten Kinder in das Licht der Öffentlichkeit rückt. 
 



 
 

 

19.10.2004 
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Eine ganz ungewöhnlich wichtige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Görgülü wurde heute bekannt. Über viele Seiten befasst sich das höchste deutsche Gericht mit dem Verhältnis von deutschem nationalen Recht zum Völkervertragsrecht EMRK und zu den Urteilen des Strassburger Gerichtshofes für Menschenrechte.

Das heutige Görgülü-Urteil stellt für Juristen m.E. eine sehr wichtige, fast im Stil eines Lehrbuchs verfasste Pflichtlektüre dar.

Zur Presseerklärung
Zum Urteil

Schon heute finden sich hierzu eine Anzahl erster Presseberichte:

Spiegel Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht zwingend
FAZ  Bundesverfassungsgericht Völkerrechtsfreundlichkeit hat Grenzen
Kölner Stadtanzeiger Straßburger Urteile für deutsche Justiz nicht zwingend
web.de Straßburger Urteile für deutsche Justiz nicht zwingend
ARD Tagesschau Straßburger Urteile nicht immer bindend
VÄTER FÜR KINDER e.V. Zur Berücksichtigung der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch innerstaatliche Organe, insbesondere deutsche Gerichte.



 
 

 

02.09.2004 
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Zu der jüngst von der Bundesregierung in Frage
 gestellten Verbindlichkeit von Urteilen des
 Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
 in Deutschland
 

wurde von mir aus aktuellen Anlass ein neuer NETZKOMMENTARverfasst.



 
 
 

 

22.07.2004 
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Eilige Mitteilung an alle Besucher meiner Website

Die am 05.Juli 2004 ausgestrahlte ARD-Fliege-Sendung über den Fall Haase, Münster hat eine für mich völlig unerwartete, durchweg zustimmende Resonanz gefunden. In der Folge erhielt und erhalte ich bis zum heutigen Tage per Brief, Fax, E-Mail oder Telefon ungezählte Mitteilungen aus Deutschland wie auch angrenzenden Ländern. Das führt dazu, dass ich inzwischen völlig überlastet bin. 

Ich bedauere deshalb ganz außerordentlich, allen Besuchern meiner Website mitteilen zu müssen, dass ich ab sofort keinerlei Mandate oder auch nur Beratungen übernehmen kann, nachdem ich durch laufende Mandate mehr als ausgelastet bin.

Ich bedauere auch, dass ich den zahlreichen Bitten, für diesen Fall eine geeignete andere Anwaltskanzlei zu benennen nicht länger erfüllen kann, zumal die mit mir seit längerer Zeit zusammen arbeitenden bewährten Kollegen ebenfalls inzwischen überlastet sind. Ich bitte deshalb dringend darum, von weiteren Anfragen bis auf weiteres abzusehen zu wollen. 

Ich trete morgen einen Erholungsurlaub an und werde zwei Wochen lang nicht erreichbar sein. 

Bitte haben Sie Verständnis. 



 
 

 

12.07.2004 
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Fall Görgülü und kein Ende …

oder: OLG Naumburg gegen den Rest Europa’s ?

Regelmaeässige Besucher meiner website kennen den Fall Görgülü – das Urteil des Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte Görgulü gegen Deutschland ist sowohl im englischen Originaltext (im MS-Word Format) als auch in deutscher Uebersetzung (im pdf Format) hier herunterzuladen.

Auf der website von Vaeteraufbruch fuer Kinder e. V. werden die neuesten Entwicklungen dieses Falles laufend berichtet. ( vgl. www.vafk.de)

Das heute bekannt gewordene Urteil des OLG Naumburg  (im pdf Format) veranlasst mich, auf Bitten mehrerer Fachleute aus dem Rechts- wie auch Medienbereich, zu einer sehr schnellen ersten Reaktion. Dabei beschraenke ich mich auf die Urteilspassagen, die sich auf das Urteil des EGMR beziehen.

Das OLG Naumburg begruendet seine Unabhaengigkeit vom Strassburger Richterspruch mit Art. 97 Abs. I GG (Richterliche Unabhaengigkeit). Und hebt die Entscheidung des Familiengerichts, welche das Strassburger Urteil ohne wenn und aber in die Tat umsetzte, wieder auf. Der Vater Görgülü, dem die Jugendhilfe und dieser folgend die Gerichte - nach mütterlicher Adoptionsfreigabe und Weitergabe zur Adoptionspflege -   sein Kind bis zum heutigen Tage vorenthaelt, soll auch weiterhin keinen Kontakt zu seinem Sohn haben. Und dies trotz eindeutigem Urteil aus Strassburg!

Kann  das rechtens sein? Kann ein deutsches Oberlandesgericht als letzte familiengerichtliche Instanz sich ueber ein Urteil des EGMR hinwegsetzen? – Wenn das wirklich moeglich sein sollte, dann koennte oder muesste ich doch sofort meine Bemuehungen einstellen, kindschaftsrechtliche Sachverhalte, die nach meiner Rechtsauffassung gegen Art. 8 EMRK verstossen, nach Erschoepfung des nationalen Rechtsweges dem EGMR vorzutragen.

Ein Blick in die Kommentierung der EMRK, 

Jens Meyer-Ladewig: EMRK Handkommmentar, Nomos, 1. Aufl. 2003, 

gibt dazu folgende Antwort:
 

Art. 46 Verbindlichkeit und Durchführung der Urteile

(1) Die Hohen Vertragsstaaten verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in  denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.


Hierzu kommentiert der Verfasser Meyer-Ladewig, Ministerialdirigent a. D.  und Vorgänger des derzeitigen Verfahrensbevollmächtigten der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, Stoltenberg, Bundesministerium der Justiz:
 

Rz 1:   Die Vorschrift … regelt die völkerrechtliche Verbindlichkeit rechtskräftiger Urteile.

Rz  5:   Art. 1 verpflichtet die Konventionsstaaten, die Konventionsrechte zu gewährleisten. … Der Gerichtshof hat insoweit Richterrecht geschaffen, mit dem die EMRK fortentwickelt worden ist und das an der völkerrechtlichen Verbindlichkeit der Konvention teilhat. …

Ich meine, damit ist meine eingangs zweifelnde Frage nach  dem Nutzen meines weiteren Engagements für die EMRK positiv beantwortet.

Dem Naumburger OLG-Familiensenat unter seinem  Vorsitzenden Dr. Deppe-Hilgenberg scheint nicht bewusst zu sein, dass er mit seinem juengsten Urteil in der Familiensache Görgülü gegen eine voelkerrechtliche Verbindlichkeit verstoesst.. Noch schlimmer, er setzt die voelkerrechtliche Glaubwürdigkeit Deutschlands aufs Spiel. 

Meines Wissens ist ein solch eklatanter Verstoss gegen die Europaeische Menschenrechtskonvention in Deutschland ohne Beispiel.

Einzig beruhigend bleibt die Tatsache, dass die Richterin der I. Instanz beim Familiengericht Wittenberg genau wusste, wie sie mit dem Urteil des EGMR richtig umzugehen hat. 
 



 
 

 

01.07.2004 
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Wichtige Fernsehsendung zum Fall Haase gegen Deutschland

Am Montag den 05.07.2004 wird in der Sendung FLIEGE, ARD 16.00 Uhr, der Fall Haase problematisiert. Neben dem Ehepaar Haase werden sowohl der Schauspieler Mathieu Carrière als auch der Inhaber dieser Website auftreten. 



 

 

25.06.2004 
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Sollen Kuckuckskinder unerkannt bleiben?

Nach Presseberichten plant die Bundesjustizministerin ein Verbot, dass in bestehenden Ehen ein Ehemann, der bei einem Kind Zweifel an seiner Vaterschaft hat, einen Gentest – ohne Einverstaendnis mit der Ehefrau/Mutter - in Auftrag gibt. Begruendet wird dieses Gesetzesvorhaben damit, dass durch den Test eine intakte Familie destabilisiert und damit die durch Art. 6 GG geschuetzte Ehe gefaehrdet wuerde.

Ich halte diese Begruendung für nicht tragbar. Vielmehr verstoesst gerade das Gesetzesvorhaben  nach meinem Rechtsverstaendnis gegen die Verfassung. Denn es wird damit die Ehe für Lug und Trug geoeffnet. Ist es nicht ein Fortschritt im Sinne des Gleichheitssatzes, dass nun nach dem seit jeher gueltigen Rechtssatz mater certa est  auch der biologische Vater durch die moderne Gentechnik ebenso sicher ermittelt werden kann? Entspricht nicht gerade dies dem Recht eines jeden Kindes, seine Abstammung zu kennen?

Der Evangelische Theologe Prof. Dr. Walter Dietz, Oppenheim kommt in seiner Ablehnung dieses Plans von Bundesjustizministerin Zypriss zu dem Ergebnis, „dass unter den gegebenen Umständen Maennern von einer standesamtlichen Ehe dringend abzuraten sei.“

Ich danke Herrn Prof. Dietz für sein mir unter der Überschrift 

Sublime Aufforderung zum Ehebruch  (im Word-Format) 

zur Veroeffentlichung zur Verfuegung gestelltes Papier.



 

 

24.06.2004 
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Der jüngste Beschluss der Justizministerkonferenz vom 17./18.06.04 könnte nicht verheirateten Vätern , die sich nach dem 1. Juli 1998 von ihrer Partnerin und Mutter getrennt haben, vielleicht ein wenig Hoffnung machen. Allerdings stimmt mich die Klippe „Kindeswohl“ bedenklich.
Zum Beschluss(im Word-Format) 


 

 

20.06.2004 
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Siegfried Willutzki:
„Wir sind es, die achtlos mit Menschenrechten von Kindern und Eltern umgehen.“

Zu diesem bemerkenswerten Ergebnis kommt der fruehere Praesident des Deutschen Familiengerichtstages Prof. Siegfried Willutzki im Editorial Heft 3, Juni 2004 der von ihm gegruendeten und herausgegebenen Familienrechtszeitschrift KindPrax. Wobei er als ehemaliger Familienrichter zweifelsfrei diesen Vorwurf der Zunft macht, der er selbst jahrzehntelang angehoerte.

Entsprechend wertet er die juengste Strassburger Verurteilung Deutschlands in der Sache Haase als ein Signal, „endlich ueber die Fortbildungsnotwendigkeit der Familiengerichtsbarkeit nachzudenken“ und diese nicht an den Schranken des Foederalismius scheitern zu lassen.

Willutzki verweist dabei auf die fruehere Verurteilung Deutschlands durch den EGMR in der Sache Elsholz aus dem Jahr 2000. Sein Vorwurf waere allerdings noch wesentlich treffender ausgefallen, wenn er statt Elsholz auf den Fall Kutznerverwiesen haette. Denn in diesem Beschwerdefall hatte der EGMR Deutschland im Jahr 2002 wegen eines dem Fall Haase durchaus vergleichbarenSachverhaltes verurteilt (BeschwerdesacheNr. 46544/99). In beiden Faellen hatte das zustaendige Jugendamtdie Kinder den Eltern weggenommen und in Pflege gegeben, weil die Eltern angeblich nicht erziehungsfaehig seien. Die Kutzner-Eltern haben ihre Kinder jetzt endlich zurueck. Die Eltern Haase warten den dritten Monat seit EGMR- Verurteilung darauf, ihre Kinder nach ueber zweieinhalb Jahren wenigstens wieder sehen zu duerfen!



 

 

02.05.2004 
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Vor inzwischen ueber zwei Jahrzehnten hatte ich auf Einladung des Piper-Verlages Gelegenheit, mit dessen Autorin Elisabeth Badinter bekannt zu werden und in einer groesseren Veranstaltung zu diskutieren. Madame Badinter stand  seinerzeit als Autorin mehrerer Buecher, so u.a. von „Die Mutterliebe“ (Piper Muenchen 1981), dem Feminismus nahe. 

Umso bemerkenswerter ist es, dass die sehr bekannte franzoesische Professorin fuer Philosophie in ihrem juengsten, ins Deutsche uebertragenen Werk 

„Die Wiederentdeckung der Gleichheit“
 Schwache Frauen, gefaehrliche Maenner und andere feministische Irrtuemer

eine kritische Bilanz des Feminismus zieht. 

Das Werk wurde in der Sueddeutschen Zeitung vom 26.03.2004 rezensiert, vgl. hierzu www.perlentaucher.de/buch /17114.html

Weitere Hinweise auf dieses juengste Werk von Elisabeth Badinter finden Sie auch unter google sowie unter amazon.de 


 

 

08.04.2004 
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ENDLICH

hat das schreckliche Warten auf Gerechtigkeit für Cornelia Haase ein Ende.
Endlich findet sich seit gestern Abend auf der website des Strassburger Gerichtshofes für Menschenrechte die Pressemitteilung, dass der von mir  vor zwei Jahren angerufene EGMR sein Urteil (als Word Dokument) in der Beschwerdesache 

Haase v. Germany (application no. 11057/02)

gesprochen hat und dieses heute ab 14 Uhr 30 für jedermann zugänglich und abgerufen werden kann.

Damit bin auch ich sehr gluecklich, dass meine über zweijaehrige Arbeit nicht vergebens gewesen ist und meine Einschaetzung richtig war, dass der Familie Haase und ihren Kindern von den beteiligten Stellen – Jugendamt und Familiengericht Münster -  ein grosses Unrecht zugefügt wurde, das nur sehr schwer wiedergutzumachen sein wird.

Die internetadresse  des EGMR lautet: 
www.echr.coe.int

Eine Teilübersetzung des Urteils finden Sie hier (im pdf-Format).


 

 

18.03.2004 
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Am 13.03.2004 fand in Frankfurt/M.eine Tagung der Bundesinitiative Grosseltern

mit Herrn Jürgen Rudolph, Familienrichter in Cochem statt.

Die sehr engagierten Grosseltern haben darüber einen hochinteressanten Bericht verfasst, den ich gern auch den Besuchern meiner website zur Kenntnis bringe.

Ich hatte im vergangenen Dezember das Vergnügen,Herrn Richter Rudolph in Berlin am Rande des in der Französischen Botschaft stattgefundenen Expertentreffens kennenzulernen und dabei feststellen können, dass Herr Rudolph zu den leider noch viel zu seltenen deutschen Familienrichtern gehört, die injedem Scheidungsverfahren im wahrsten Sinne des Wortes davon beseelt sind, die allerbesten Interessen der betroffenen Kinder wahrzunehmen und dafür zu sorgen, dass sie auch weiter ungestörte Kontakte zu ihnen beiden Eltern behalten.

Ich möchte Herrn Familienrichter Rudolphan dieser Stelle den grösst- und schnellstmöglichen Erfolg für seine Beispiel setzende wichtige Arbeitwünschen!

Zum erwähnten Tagungsbericht(im pdf Format)


 

 

26.02.2004 
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Heute veröffentlichte das Straßburger Menschenrechtsgerichtshof ein weiteres Urteil gegen Deutschland: 

Görgülü gegen Deutschland

Der türkische Vater Görgülü kämpft seit 1999 darum, seinen nichtehelichen Sohn Christofer, geb. August 1999 in Leipzig und von seiner Mutter bei Geburt zur Adoption freigegeben, erziehen zu dürfen. Die Jugendhilfe gab das Kind jedoch bereits in dessen ersten Lebenstagen einem deutschen Ehepaar in Adoptionspflege. Die Menschenrechtsbeschwerde des Vaters wurde am 18.09.2001 für zulässig erklärt (74969/01). 
In der heutigen EGMR-Entscheidung zur Begründetheit wird Deutschland wegen Verletzung von Art. 8 EMRK wegen Verweigerung von Sorgerecht und Umgangsrecht verurteilt. Es wurde zur Zahlung von € 15.000,-- Nichtvermögensschaden sowie € 1.500,-- wegen Kosten und Auslagen an den Vater verurteilt. 
zum Urteil
zur deutschen Übersetzung der wesentlichen Urteilspasagen (im pdf Format)


 

 

12.02.2004 
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Zu der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.01.2004 (Drucksache 15/2340) und der Antwort der Bundesregierung vom 28.01.2004 (Drucksache 15/2399)

Die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion enthaelt 34 exakt ausformulierte Fragen an die Bundesregierung. Die Formulierung dieser Fragen ist nicht uninteressant. Auch bei den angemessen diplomatischen Fragestellungen kann man daraus durchaus Kritik ablesen. Das gilt insbesondere fuer den Komplex der schwierig durchsetzbaren Umgangsentscheidungen, fuer den Komplex Verfahrenspflegschaft, die Verfahrensdauer familiengerichtlicher Verfahren sowie nicht zuletzt die Fortbildung von Familienrichtern und -richterinnen. 

Die Antworten der Bundesregierung – genaugenommen des BMJ – sind teilweise ausfuehrlich, teilweise wenig aussagekraeftig

Die Besucher der Website koennen sich selbst ein Bild von den einzelnen Fragen und hierzu gegebenen Antworten machen. Beide sind kombiniert in der Drucksache 15/2399 hier abrufbar. 

Es fällt auf, dass sich allein 5 (6 und 30 bis 34) Fragen auf die Aus- und Fortbildung von Familienrichtern und –richterinnen beziehen.

Moeglicherweise laesst sich aus der Bezugnahme auf das franzoesische Recht in der Antwort auf die  Frage 25 ein gewisser Einfluss der im Dezember in der Franzoesischen Botschaft in Berlin stattgefundenen Expertenrunde (vgl. die Meldung unter NEUES vom 23.01.2004 auf dieser website) ableiten. 

Fazit:
Ob diese umfangreiche und von genauer Kenntnis der Defizite in der deutschen kindschaftsrechtlichen Gesetzgebung wie auch Rechtsprechung zeugende Anfrage der CDU/CSU einen Lichtblick darstellen kann, mag jeder Leser/Betroffene/Wähler fuer sich entscheiden.


 

 

04.02.2004 
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Committee on the Rights of the child
Concluding Observations : Germany

Mit Datum vom 30.01.2004 wurde jetzt das - sehr kritische -Ergebnis dieses höchsten UN-Gremiums über die Verwirklichung der UN-Kinderrechtekonvention in Deutschland veröffentlicht. 
Dieses heute zunächst noch nicht in deutscher Übersetzung aus dem Internet ausdruckbare UN-Dokument ist in hohem Masse interessant. 

Hier der link (im pdf Format) 

Dazu meine ersten Kurzkommentare: 

-      auf Seite 1 unter 3. (b) 
begrüsst das Committee, dass mit der Kindschaftsrechtsreform die Diskriminierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern in Sorge- und Umgangsrecht beseitigt wurde. 

Das ist leider eine falsche Information. Nichteheliche Kinder werden bei uns leider nicht nur sorgerechtlich, sondern im Streitfall wegen der höheren Hürde des § 1666 BGB immer noch diskriminiert!

-      unter 7. heisst es: 
Das Committee bleibt betroffen über die fehlende Bereitschaft der Mehrzahl der Länder, die Vorbehaltserklärung (zur KRK) zurückzuziehen. 

Viele von der Vorbehaltserklärung zur KRK betroffene Menschen in Deutschland würden gern wissen – ich denke an die bevorstehenden Landtagswahlen! - , welche Bundesländer sich gegen die Aufhebung der Vorbehaltserklärung und damit gegen die uneingeschränkte Geltung der KRK im Range von unmittelbar anwendbarem Bundesrecht aussprechen.

-      Unter Parental Responsibilities heisst es unter 34. und 35.: 
Das Committee … bleibt betroffen darüber, dass die Rechtsprechung noch nicht zur vollen Umsetzung der Gesetzgebung bereit ist. 
Das Committee empfiehlt, dass Deutschland alle erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung der neuen Gesetzgebung zum Sorgerecht, insb. ausreichende Fortbildung der Richterfortbildung ergreift. 

Dieser Feststellung und Empfehlung des Committee ist voll zuzustimmen


 

 

03.02.2004 
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In Ergaenzung der vorangegangenen Meldung moechte ich heute noch auf eine wichtige Internetadresse des Strassburger EGMR hinweisen. Sie finden unter 

www.coe.int

die Website des Gerichtshofes. Dort koennen Sie dann weiter klicken auf 

            Allgemeine Informationen 

            Anhaengige Verfahren 

            Urteile und Entscheidungen 

            Basisdokumente 

            Pressemitteilungen 

            Dokumente auf Deutsch 

            Datenbank 

Ich empfehle, mit http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/zu beginnen; dort finden Sie die historische Entwicklung sowie das Verfahren gut verstaendlich dargestellt.


 

 

02.02.2004 
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Zur vorbildlichen Oeffentlichkeitsarbeit der oesterreichischen Bundesregierung zum Kindschaftsrecht 

Das oesterreichische Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreibt im Internet eine umfangreiche Homepage unter 

www.bmsg.gv.at

Ende Dezember bestellte ich die dort angebotenen Publikationen 

   Vaterentbehrung – Eine Literaturanalyse,

   Scheidungsfolgen für Maenner – Juristische, psychische und wirtschaftliche Implikationen

sowie Der gebrauchte Mann? Maennliche Identitaet im Wandel

Nach etwa drei Wochen traf in meiner Kanzlei ein Paket aus Wien ein, mit welchem ich kommentarlos die drei bestellten Din-A-4-Broschueren jeweils zweifach erhielt. Fuer die Sendung zahlte das Wiener Ministerium – maennerpolitische Grundsatzableitung – insgesamt 49,90 €. 

Diese drei Broschueren, welche ich kostenfrei erhielt, sind erheblich mehr wert als die genannte Ausgabe der Wiener Bundesregierung. Ich kann hier nur allen Besuchern meiner Website den dringenden Rat geben, insbesondere die erstgenannte Broschuere zu bestellen. Die dort enthaltene Literaturanalyse ist ausgezeichnet und schliesst mit einem sehr umfangreichen 15-seitigen Literaturverzeichnis. Ich empfinde es als ein wahrhaft trauriges Armutszeugnis, dass von Seiten unserer Bundesregierung nichts Gleichwertiges existiert. Liegt dies nur daran, dass es in Berlin keine „Maennerpolitische Grundsatzabteilung“ gibt?


 

 

28.01.2004 
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist aufgrund völliger Überlastung in einer kritischen Situation. 
Der Präsident des EGMR, Prof. Dr. Wildhaber (CH) erklärte in seiner jährlichen Pressekonferenz am 27.01.2004, dass der Gerichtshof sich einem kritischen Jahr befinde.
Er kämpfe seit einiger Zeit mit dem ständig wachsenden Eingang von Menschenrechtsbeschwerden – derzeit seien ca. 65.800 unbearbeitet. 

In den Jahren 1999 bis 2003 hat der EGMR seit der Abschaffung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Einrichtung eines ständig tagenden Gerichtshofes 3.308 Urteile erlassen, verglichen mit 389 Urteilen in den vorangegangenen Jahren 1994 – 1998. Dem gegenüber stehen 38.000 neue im Jahr 2003 eingegangene Beschwerden, das ist mehr als die doppelte Zahl der im gleichen Jahr erledigten 17.950 Beschwerden. 

Derzeit wird, so Prof. Wildhaber, an einer Reform hinsichtlich Struktur und Verfahren des EGMR gearbeitet, die im Mai 2004 zur Diskussion gestellt werden soll. 

siehe website des EGMR: 
www.echr.coe.int
(Press Release anklicken!


 

 

23.01.2004 
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Hier finden Sie die beiden Protokolle (im MS-Word Format) der daran mitbeteiligten Herren RA Rummel und Prof. Ebert über die am 12.12.2003 in der Französischen Botschaft Berlin stattgefundene Veranstaltung zum Kindschaftsrecht unserer beiden Länder. 

Kinderrechte als global-voelkerrechtlich bindende Grundlage aller Menschenrechte

Zusammenfassung des Workshops "Welche Hoffnung können getrennte Familien in das vereinte Europa setzen ?“

 

 

 


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