NEUES 2003


 

01.12.2003
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FOCUS von heute (Nr.49, Seite 46): „Väter an die Front“

In diesem heute veröffentlichten Artikel werde ich mit dem Satz

In „Akten der Willkür“ entscheiden Familienrichter nach wie vor über die Köpfe der Kinder hinweg, bemängelt der Münchner Rechtsanwalt Peter Koeppel.

falsch zitiert. – Dieser Satz stammt nicht von mir!

Frau Plewnia vom Berliner FOCUS-Büro hatte sich mit der Frage an mich gewandt, ob ich nach dem Elsholz-Urteil des Straßburger Gerichtshofes für Menschenrechte Verbesserungen hinsichtlich der gerichtlichen Durchsetzung des Umgangsrechts von Vätern mit ihren außerhalb einer Ehe geborenen Kindern feststellen könne. In einem informellen Ferngespräch beantwortete ich die Frage dahingehend, dass es nach meinen Feststellungen Glückssache sei, je nach dem welcher Richter über den Fall zu entscheiden habe und auch, wer hierfür im Jugendamt zuständig sei.

Es bestand Einigkeit mit der Redakteurin, dass ich ihr meine Antwort schriftlich übermittle, die mit Fax vom 12.11.2003 wie folgt lautete:

1. Eine wesentliche Verbesserung der Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts dieser Väter kann ich seit Elsholz nur sehr bedingt feststellen. Es hängt letztlich immer wieder sowohl vom zuständigen Jugendamtsmitarbeiter(in) als auch insbesondere vom Richter(in) ab. Dabei ist sicherlich nicht zu bestreiten, dass auch ideologische Einflüsse eine Rolle spielen.

2. Zwar unterscheidet der Gesetzgeber seit Inkrafttreten des KindRG vom 01.07.1998 umgangsrechtlich nicht mehr zwischen ehelichen und außerhalb einer Ehe geborenen (nichtehelichen) Kindern. Praktisch ist jedoch die Durchsetzbarkeit eines gerichtlich beschlossenen Umgangsrechtes sehr unterschiedlich:

Bei Verhinderung des Umgangsrechtes mit dem ehelichen Kind durch den betreuenden Elternteil kann das Gericht gemäß § 1696 BGB das Sorgerecht bzw. zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den anderen Elternteil übertragen.

Wenn hingegen das väterliche Umgangsrecht mit einem nicht ehelich geborenen Kind von der regelmäßig allein sorgeberechtigten Mutter verhindert wird, so stellt die dann einschlägige Regelung des § 1666 BGB eine wesentlich höhere Hürde dar, um bei Gericht einen Wechsel der Betreuung zum Vater durchzusetzen.

Gerade wegen dieser großen rechtlichen Hürde sind die bei Umgangsverweigerung erforderlichen Verfahren sehr zeitaufwendig und geben dem betreuenden Elternteil (Mutter) oftmals genügend Zeit, um das Kind dem Vater so stark zu entfremden, dass das Kind es schließlich selbst ablehnt, zum Vater zu wechseln.

3. Weil das väterliche Umgangsrecht mit einem ausserehelich geborenen Kind nicht mit der in letzter Konsequenz möglichen Rechtsfolge des Wechsels des Kindes zum Vater durchsetzbar ist, kann man entgegen den Behauptungen des Gesetzgebers nicht davon sprechen, dass das Umgangsrecht aller Kinder durch das KindRG gleichgestellt worden sei.

Letztlich wird den ausserehelich geborenen Kindern das Menschenrecht auf Umgang mit dem Vater, wenn die Mutter dessen Umgangsrecht zu verhindern sucht, vom Staate nicht ausreichend geschützt.

4. Schließlich fällt mir in jahrelanger Praxis auf, dass vielen Vätern neben ihrer Unterhaltsverpflichtung das Geld fehlt, um ein langes und kostspieliges Umgangsrechtsverfahren zu finanzieren. Dem gegenüber hat in der Mehrzahl der Fälle die umgangsvereitelnde Mutter einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das führt in vielen Fällen zu väterlicher Resignation und damit für das Kind zum Vaterverlust.

 

Anmerkung: Frau Plewnia befragte mich ausschliesslich zur Durchsetzbarkeit des Umgangs der Väter von ausserehelich geborenen Kindern; zum Sorgerecht wurde ich nicht befragt, sodass ich erstaunt bin, heute im FOCUS den Beitrag unter der Überschrift SORGERECHT zu finden

 


30.10.2003
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Über die Arbeit des MenschenRechtsZentrums
der Universitaet Potsdam


Bereits seit acht Jahren existiert in Potsdam ein MenschenRechtsZentrum, welches der Universitaet Potsdam angegliedert ist. Es wird geleitet von Herrn Prof. Dr. iur. Eckart Klein sowie Herrn Prof. Dr. phil. Cristoph Menke. Prof. Klein war bisher deutsches Mitglied des UNO-Menschenrechtsauschusses in Genf. Inzwischen  wird er auch als Nachfolger des derzeitigen deutschen Richters am Europaeischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Prof. Dr. Georg Ress genannt.

Ich verfolge die Arbeit des MenschenRechtsZentrums bereits seit Jahren mit großem Interesse. Vor einigen Jahren hatte ich Gelegenheit, an der Tagung „Internationaler Schutz der Menschenrechte vor Verletzungen durch Private“ in Potsdam teilzunehmen. Damals erhielt ich wertvolle Anregungen fuer meine anwaltliche Arbeit.

Dem MenschenRechtsZentrum ist seit 1995 der

Verein der Foerderer
des Menschenrechtszentrum der Universitaet Potsdam e.V.


angegliedert, zu dessen inzwischen über 60 Mitgliedern, darunter Juristen, Aerzte und Lehrer aus dem In- und Ausland, auch ich mich seit Jahren zaehlen darf . Die Mitgliedschaft in diesem Verein ist ernsthaften Interessenten moeglich; der jaehrliche Beitrag betraegt derzeit und auch für 2004 € 10,--.

Interessenten koennen die Satzung dieses Vereins sowie ein Aufnahmeantragsformular hier ausdrucken und direkt nach Potsdam senden.

Uebrigens gibt das MenschenRechtsZentrum auch das außerordentlich informativesMenschenRechtsMagazin heraus.

 


28.10.2003
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Zur Frage, inwieweit ein Kindeswille zu beachten ist, hatte ich bereits vor einiger Zeit unter NEUES (12.03.2002) eine mir von Herrn Prof. Klenner zur Verfügung gestellte Anmerkung ins Netz gestellt. Inzwischen hat die FamRZ (2003, 1315/1316) diese Anmerkung veröffentlicht, wobei nur der letzte Satz gegenüber meiner früheren Veröffentlichung um einen Halbsatz verlängert wurde und nunmehr wie folgt heißt:

"Das führt indessen nicht zur Bedeutungslosigkeit des Kindeswillens, lässt aber Zeit, die Willenserklärung des  Kindes erst dann in einem Rechtsverfahren als beweiserheblich zu bewerten, wenn es seinen Willen unabhängig und frei erklären sowie die Folgen der mit seiner Willenserklärung beabsichtigten Entscheidung überblicken kann".

 


20.10.2003
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Kürzlich entdeckte ich eine sehr inhaltsreiche Übersicht über links zu staatlichen Stellen im Inland (z.B.  Bundesregierung, Bundestag, fast alle Gerichte usw.) sowie auch zu einigen im Ausland, die ich den Nutzern meiner  website nur empfehlen kann.
Sie finden diese Linkübersicht des Landgerichts Hannover unter
www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/LINKS/LINKS.HTM

 


11.10.2003
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Europäische Grundrechtsordnung
Zur Zukunft des Strassburger Gerichtshofs für Menschenrechte


Unter dieser Überschrift finden Sie auf Seite 10 der heutigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung einen interessanten Beitrag von Reinhard Müller.

Danach wird in dem Verfassungsentwurf einer Europäischen Grundrechtsordnung ausdrücklich festgelegt, dass die Europäische Union den Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention anstrebt. Bekräftigt wird, dass die in der EMRK niedergelegten Grundrechte zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehören. Zwar hat der Luxemburger EuGH grundsätzlich schon immer die Strassburger Rechtsprechung beachtet, jedoch soll künftig der Menschenrechtsgerichtshof eindeutig das letzte Wort haben.


Der FAZ-Verfasser weist sodann aber auf den ziemlich unklaren Status des Gerichts hin, dessen Richter im Gegensatz zu anderen internationalen Gerichten kein eigenes Statut hätten. Sie seien ohne eigenen Haushalt vom Europarat abhängige Kostgänger ohne eigene wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Flut von derzeit rund 60000 anhängigen Fällen führe zu Überlegungen, eine Kammer zu schaffen, welche als Filter offensichtlich  unzulässige Fälle vorab aussortiert. Schliesslich erwähnt der Verfasser auch das Problem der Nachfolgeregelung für den demnächst ausscheidenden deutschen Richter Georg Ress.

 


10.10.2003
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Soeben ist ein neues Buch zu einem meiner Lieblingsthemen erschienen:

Gabriele ten Hövel
Liebe Mama, böser Papa
Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung:
Das PAS-Syndrom


Kösel Verlag, München, 2003, 200 Seiten, Kt/kartoniert (Book-softback) mit Schutzumschlag, ISBN: 3466306280, € 17,95, SFR 31,30.

Der Autorin, geschiedene Mutter von drei Söhnen, dürfte mit diesem Buch wieder ein großer Erfolg beschieden sein. – Ich würde mir wünschen, dass es auch von vielen Familienrichtern und Jugendamtsmitarbeitern gelesen wird, die nach Lektüre dieses ebenso flüssig wie aufrüttelnd geschriebenen Textes ihre teilweise leider immer noch sehr hohen Vorbehalte gegen PAS wahrscheinlich schnell fallen lassen.

Eine ausführliche Rezension dieses Buches findet sich bei VAETER FUER KINDER.
www.vaeterfuerkinder.de/hoevel.htm

 


09.10.2003
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Ein sehr nützliches Literaturverzeichnis zum Thema PAS findet sich bei
www.pas-konferenz.de

 


08.10.2003
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Die in den letzten Jahren gegen Deutschland ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) sind inzwischen auch auf einer Internetseite des Europarates in deutscher Übersetzung zu finden. Dabei handelt es sich jeweils um die Nichtamtliche deutsche Übersetzung aus dem Englischen oder Französischen Original-Urteilstext (Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin).

http://www.coe.int/T/D/Menschenrechtsgerichtshof/Dokumente_auf_Deutsch/Volltext/Urteile/

Es ist sehr zu begrüßen, dass das BMJ seine im Hause hergestellten Übersetzungen dem Europarat zur Veröffentlichung im Internet zur Verfügung stellt. Grundsätzlich ist bekanntlich jeder Staat, der sich der Rechtsprechung des EGMR unterworfen hat, die Verpflichtung eingegangen, dessen Urteile zu veröffentlichen. In der Vergangenheit ist dies nicht immer und regelmäßig und auch nicht stets in der gleichen Rechtszeitschrift geschehen. So fanden sich wichtige Urteile mal in der NJW, mal in der FamRZ oder auch in der EuGRZ. Es kann daher nicht erstaunen, dass die deutschen Familienrichter oft vom anwaltlichen Vortrag einer längst ergangenen familienrechtlichen EGMR-Entscheidung überrascht werden.

 


03.10.2003
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Eilige Umfrage und Hilferuf:
Seit bereits drei Tagen kaempfe ich als AOL-Kunde mit Problemen,
die ich seit der Ladung des neuen Programms AOL 8 habe.
Auch lange Ferngespraeche mit AOL-Hotline konnten mir nicht weiterhelfen.
Wer weiss Rat oder hat die gleichen Probleme?

Bitte schicken Sie mir eine Email an drpkmuc@aol.com oder drpkmuc@koeppel-kindschaftsrecht.de

 


02.10.2003
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Das Thema Grosselternumgang beschaeftigt mich schon lange. -
Wie ich vor laengerer Zeit auch in einem Interview der Badischen Zeitung sagte, halte ich die Rechtsprechung zu dem neuen § 1685 Absatz I BGB fuer nicht mit der
Judikatur des Europaeischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte (EGMR) vereinbar. Nicht Grosseltern sollten, wie von deutschen Familiengerichten verlangt, die Kindeswohl-Dienlichkeit beweisen muessen, sondern vielmehr der den Umgang verweigernde Elternteil haette zu begruenden, dass der beantragte Umgang im Einzelfall gegen das Kindeswohl verstoesst.

Wie wichtig Grosseltern fuer kleine und heranwachsende Kinder
sind, beschreibt eine unuebersehbare Literatur. -
Sie finden darueber viel in der hervorragend gestalteten website http://www.grosseltern-initiative.de/

Uebrigens nimmt sich auch die Zeitschrift ELTERN in n ihrem
neuesten Heft Oktober 2003 dieses Themas an.

 

 


28.05.2003
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Eine beispielhafte Initiative eines niedersaechsischen Familiengerichts
Das Familiengericht Holzminden entwickelte ein Merkblatt, das den Parteien zur Vorbereitung richterlicher Anhoerung in Verfahren zur Elterlichen Sorge oder Umgangsrechts zugeht. Darin heisst es u.a.:

„… ist nicht mehr von Sorgerecht zu sprechen. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Betonung der Pflichten der Lebenswirklichkeit entspreche.“

Dieses Merkblatt, bewusst in einfacher und deshalb fuer alle Betroffenen verstaendlicher Sprache abgefasst, wird in Holzminden bereits seit einigen Monaten verwendet. Der Text entspricht in toto meiner in dieser website schon immer vertretenen Rechtsmeinung. Es waere m. E. zu begruessen – nicht zuletzt als Beitrag zur Entlastung der Familiengerichte – wenn mit solchem oder inhaltlich ähnlichem Merkblatt alle deutschen Familiengerichte arbeiten wuerden.
So koennten viele Sorge- und Umgangsstreitigkeiten bereits im Vorfeld entschaerft werden.

download des Merkblatts  (pdf-Format)

 


09.03.2003
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Der  (zweisprachige) Tagungsband

Das Parental Alienation Syndrome (PAS)


zu der im Oktober 2002 in Frankfurt stattgefundenen gleichnamigen Konferenz ist jetzt erschienen. Näheres zu Inhalt (392 Seiten) und Preis finden Sie unter

www.pas-konferenz.de

 


26.02.2003
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nach längerer Pause habe ich heute wieder einen Netzkommentar in meine website gesetzt:

Eine Erwiderung von Kurt Ebert auf Ernst Benda:
Verkehrtes zum Verkehrsrecht, in EuGRZ 2002, S. 1-3.


Der geschliffenen Kritik des bekannten Innsbrucker Rechtsprofessors auf die Ausführungen von Benda, welche vielerorts Kopfschütteln hervorriefen, ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

 

 


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