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NEUES 2002
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22.11.2002 |
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27.08.2002 |
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09.07.2002 Wenn Vaeter die Kinder kriegen Auch Vaeter koennen
erziehen. Ziemlich gut sogar. Nur: Manchen Muettern ist das
ueberhaupt nicht recht. Warum eigentlich? |
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08.07.2002 „PAS“ und die Kindschaftsreform
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findet sich in der
Homepage meines Duesseldorfer Kollegen Alexander Heumann ein sehr
lesenswerter Aufsatz (11 Seiten). |
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07.07.2002 „Auswirkungen von Trennung und
Scheidung
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12.06.2002 Internationale Konferenz
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09.06.2002 |
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12.04.2002 Wie ich hoere, soll die Bundesjustizministerin zu den EGMR-Urteilen Sommerfeld und Sahin v. Deutschland von der Moeglichkeit Gebrauch gemacht haben, innerhalb der Dreimonatsfrist gegen diese beiden von der sog. Kleinen Kammer des EGMR erlassenen Entscheidungen “Revision“ und damit neuerliche Pruefung durch die Grosse Kammer zu beantragen. Wenn sich dies bewahrheiten sollte, so waere dies ein schlimmer Schlag nicht nur gegen die beiden erfolgreichen Beschwerdefuehrer Sommerfeld und Sahin sondern wuerde auch allen anderen Betroffenen die letzte Hoffnung nehmen, im Rahmen einer Menschenrechtsbeschwerde nach Strassburg ihre Menschenrechte besser durchzusetzen koennen als vor den nationalen Gerichten. Darueber hinaus wuerde, wenn die Bundesregierung tatsaechlich Entscheidungen der Kleinen Kammer des EGMR zumindest in Familiensachen auch in Zukunft nicht anzuerkennen bereit ist, dieses zu einer erheblichen weiteren Belastung des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofes, der schon jetzt die Arbeitsbelastung kaum be-waeltigt, fuehren. Auf diese Weise deutschen Beschwerdefuehrern auch noch ihre letzte verbleibende Hoffnung zu nehmen, koennte sich auf die Betroffenen geradezu desastroes auswirken. |
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30.03.2002 Bundesverfassungsgericht
hebt einen entgegenstehende Beschluss des OLG Muenchen, 2.
Familiensenat vom 10.10.2000 als gegen Art. 6 Abs. II GG
verstossend auf und verpflichtet damit den alleinsorgeberechtigten
Elternteil (hier Mutter), Kinder zwecks Umgang mit dem entfernt
wohnenden nichtsorgeberechtigten Elternteil zum Flugplatz zu
bringen bzw. dort abzuholen. Kommentar: |
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28.03.2002 EGMR:
Privatgutachten müssen beachtet werden! |
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27.03.2002 Ein Vatergeschenk aus den USA Heute im Internet erstmals veröffentlicht: Amerikanische Metastudie zeigt auf, dass Gemeinsame Sorge gegenüber Alleinsorge für Scheidungskinder vorteilhafter ist! http://www.apa.org/journals/fam/press_releases/march_2002/fam16191.pdf
Zur ersten Kurzkommentierung vom 26.03.2002 bei VÄTER FÜR KINDER e.V. |
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16.03.2002
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12.03.2002
Zu den derzeit umstrittensten Fragen gehört , ob und ggf. von welchem Alter an der sogenannte Kindeswille in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren zu beachten ist. Herr Prof. Klenner hat mir hierzu sehr freundlicherweise eine ‚Anmerkung zum sogenannten Kindeswillen‘ zur Veroeffentlichung zur Verfuegung gestellt und erklaert, dass er fuer diese Anmerkung auf sein Copyright verzichtet. |
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11.03.2002
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26.02.2002
Den Eltern Kutzner wurden das Sorgerecht für ihre beiden Toechter, geb. 1991 und 1993, im Mai 1997 entzogen und diese getrennt (!) in Pflege gegeben. Den Eltern wurde sechs Monate kein und dann nur sehr eingeschränkter begleiteter Umgang von zunächst nur ein-, später zweistuendiger Umgang gewährt. Zustaendig waren das Jugendamt Osnabrueck und das Vormundschaftsgericht Bersenbrueck . Dem Urteil sind auch wichtige nunmehr von allen deutschen Stellen zu beachtende Aussagen betreffend Vorlaeufigkeit von Pflegeunterbringungen wie Beachtlichkeit von Privatgutachten zu entnehmen. Kommentar: |
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25.02.2002
Näheres und zu den links siehe unter
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23.02.2002
Am 23.02.2002 hat das franzoesische Parlament eine Reform des Sorgerechts beschlossen: ‚Nichteheliche‘ Vaeter erhalten ebenso wie eheliche Vaeter automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Einzige Voraussetzung ist, dass sie ihr Kind innerhalb eines Jahres anerkennen. Auch die
uebrigen Verbesserungen der Rechte von Kind und Vater in
Frankreich sind aus deutscher Sicht fast schon als sensationell zu
bezeichnen. Eine Zusammenfassung finden Sie unter Aktuelles auf
der Homepage von Erster Kommentar: |
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16.02.2002
Der
hier genannte link www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel123363.php
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14.02.2002
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30.01.2002
AG (FamG)
Fuerstenfeldbruck, Beschl. v. 17.01.2001 – 1 F 1258/99 |
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29.01.2002
Der Präsident des EGMR, Prof. Lucius Wildhaber erklärte auf der Jahrespressekonferenz am 21.01.2002, dass in 2001 saemtliche Rekorde gebrochen wurden. Der Gerichtshof hat noch nie zuvor so viele Entscheidungen und Urteile erlassen, und er hat noch nie so viele Beschwerden erhalten (2001: 13858). Es gäbe keinerlei Anzeichen, dass die seit 1998 ständig steigende Zahl der eingehenden Beschwerden abnehmen würde. 2001 hat der EGMR 889 Urteile erlassen; in 8989 Fällen wurden Beschwerden fuer unzulaessig erklaert oder nicht weiter verfolgt (z.B. wegen guetlicher Einigung). In 683 Urteilen wurde mindestens eine Verletzung der EMRK festgestellt. Davon betrafen 359 Faelle Italien, 169 die Tuerkei, 19 Grossbritanien, 17 Polen, je 14 Oesterreich und Griechenland. In 13 Faellen wurde Deutschland verurteilt. In den naechsten Tagen werde ich saemtliche im Jahr 2001 gegen Deutschland ergangenen Urteile an dieser Stelle auflisten. Darunter sind auch solche, die nicht das Familien-/Kindschaftsrecht betreffen. |
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24.01.2002
Ein Jeder von uns kann und möge seinen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten! Denn: FRIEDEN
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16.01.2002
Entwurf einer Menschenrechtscharta fuer Scheidungskinder des amerikanischen Autors Vance Packard, erstmals
1983 erschienen in den USA ; Dort heisst es auf S. 209/210 unter Ziffer 4:
Wie schoen waere es, wenn dies in unserem Land
beachtet wuerde. Wir koennten alle Auseinandersetzungen, ob PAS oder
nicht PAS ganz einfach vergessen. zur vollstaendigen Menschenrechtscharta fuer Scheidungskinder |
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10.01.2002
Bei dieser Gelegenheit wiederhole ich auch an dieser Stelle meine dringende Bitte, mir neue oder unveroeffentlichte Gerichtsentscheidungen zur PAS-Problematik schnellstmoeglich zur Verfuegung zu stellen. Ich benoetige sie dringend fuer eine geplante Veroeffentlichung. |
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09.01.2002
Mein heutiger NETZKOMMENTAR Nummer fuenf beruehrt
eines der groessten Probleme der Rechtsprechung zum Umgangsrecht, den
befristeten Umgangsausschluss. Diese auf m. E. mehr als
problematischen Gutachterempfehlungen beruhenden
Gerichtsentscheidungen haben in den letzten Jahren mehrfach dazu
gefuehrt, dass Vaeter ihrem Leben ein tragisches Ende machten. – |
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08.01.2002
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04.01.2002
Ebenfalls FOCUS, diesmal FOCUS TV in Pro Sieben, berichtete einen Tag vor Heiligabend 2001 von dem tragischen Freitod eines vierzehnjaehrigen Scheidungskindes. Ich verfasste hierzu den NETZKOMMENTAR VIER: Der
Fall JANA |
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03.01.2002
Unter
dieser Schlagzeile findet sich am 20.12.2001 eine Meldung von
Reuters Health. Der im Internet veröffentlichte Beitrag von Alan
Mozes berichtet über eine im Dezember 2001 in der amerikanischen
Zeitschrift Review of General Psychology erschienene Untersuchung: Die beiden Autoren Ronald P. Rohner und Robert A. Veneziano sind Psychologen an zwei Universitäten in Connecticut. Die Autoren werteten fast 100 amerikanische und europäische Studien aus, welche die Effekte elterlicher Betreuung auf Psychologie und Verhalten von Kindern während des späteren Heranwachsens untersuchten. Die früheste Studie stammt aus 1949, die jüngste wurde 2001 fertig gestellt. Sie kommen zu dem Ergebnis, daß der Einfluß der Liebe des Vaters genauso groß und gelegentlich größer als der Einfluß der Liebe der Mutter auf die frühe Entwicklung des Kindes ist. Quellen:
http://dailynews.yahoo.com/h/nm/20011220/hl/love.html Kommentar: Das Ergebnis dieser Untersuchung erscheint mir von größter Bedeutung, für die Sorge- und Umgangs-Rechtsprechung in unserem Land. Von Ausnahmen abgesehen wird unter dem Einfluß des frühen Bowlby u.a. die Bedeutung des Vaters für das Kleinkind immer noch völlig unterschätzt. |
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01.01.2002
FRIEDEN Dieser Frieden muss in der kleinsten Zelle menschlichen Zusammenlebens, der Familie, beginnen. Nur so kann auch fuer unsere Kinder Friedenserziehung aussehen! ----------------------------------- Eine interessante Rechtsaenderung tritt heute in Norwegen in Kraft. Sie betrifft die Regelung der Umgangskosten, die durch Wahrnehmung des Umgangsrechts fuer den nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil entstehen. Die neue norwegische Regelung ist eine konsequente Fortfuehrung des Rechtsgedankens, wonach ein jedes Kind ein Menschenrecht auf regelmaessige Kontakte mit beiden Elternteilen hat. Quelle: Ministerium für Kinder und Familie ("Barne-
og Familiedepartementet") Sinngemaesse Uebertragung ohne Uebernahme jedweder Haftung: Ab heute gilt in
Norwegen eine neue Form des Paragrafen 44 b des Familienrechtes, in
dem festgelegt ist, wie die Eltern finanziell fuer ihrKind sorgen
muessen. Demnach muessen beide Eltern alle Ausgaben für ihr
gemeinsames Kind teilen. Dieses Teilen erfolgt auf freiwilligerBasis,
kann aber mithilfe der Behoerden auch festgelegt werden, wenn man
sich nicht einigen kann. Beispiel (vom
Familienministerium angefuehrt): Im Familiengesetz
Norwegens sind noch andere interessante Punkte:
Quelle: Ministerium fuer Kinder und Familie
("Barne- og Familiedepartementet") |
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