NEUES 2002



22.11.2002
=========
Unter dem auf dieser website schon früher bekanntgemachten link
www.pas-konferenz.de
finden Sie nunmehr die Zusammenfassungen der auf dieser vor einem Monat in Frankfurt/Main stattgefundenen Internationalen Konferenz gehaltenen Referate.



27.08.2002
=========
Hiermit empfehle ich den Besuchern meiner website, am

Dienstag, 03.09.2002  den Themenabend bei ARTE  ab 20 Uhr 45

einzuschalten.

Es geht um den Kampf um das Sorge-/Aufenthaltsbestimmungs-/Umgangs-Recht bei Kindern über nationale Grenzen hinweg, meist eine Tragödie für alle Beteiligten, in jedem Falle für die Kinder.

Bei dieser Gelegenheit in eigener Sache:

Ich bedauere ganz ausserordentlich, dass ich aus persönlichen Gründen derzeit meine website nicht wie bisher pflegen und updaten kann.



09.07.2002
=========
Oliver Steinbach in der Zeitschrift „Eltern“, Heft Juli 2002, Seite 43/44:

Wenn Vaeter die Kinder kriegen

Auch Vaeter koennen erziehen. Ziemlich gut sogar. Nur: Manchen Muettern ist das ueberhaupt nicht recht. Warum eigentlich?
Laut einer Studie des Bundesfamilienministeriums unter Vaetern ein steil ansteigender Trend. Nur noch ein Drittel sieht sich „vorrangig in der Rolle des Ernaehrers“, aber zwei Drittel schon als „Erzieher der Kinder“. ...
... Bevor sie mich jetzt für einen Macho halten: Ich moechte den Kindern schon zeigen, dass nicht nur Frauen Baeder putzen und Hemden buegeln koennen. Unerschrocken erledige ich laestige Haushaltspflichten. ...
Bestimmt sind Kinder geradezu dankbar, von unterschiedlichen Typen erzogen zu werden. Denn so, wie man mit zwei Augen besser sehen kann, begreift ein Kind mit Mutters Art und Vaters Art vielleicht auch mehr von der Welt.

Unter der oben genannten Ueberschrift schrieb der Verfasser einen ausserordentlich lesenswerten Artikel im Juli-Heft der Zeitschrift „Eltern“. Die wiedergegebenen Zitate haben mir so gut gefallen, dass ich sie – die Copyright-Inhaber moegen mir verzeihen – uebernommen habe. Es lohnt sich, immer wieder in die Zeitschrift „Eltern“ einen Blick zu werfen!



08.07.2002
=========
Unter der Ueberschrift

PAS“ und die Kindschaftsreform –
Gedanken eines Fachanwalts für Familienrecht zu einer aktuellen Diskussion


findet sich in der Homepage meines Duesseldorfer Kollegen Alexander Heumann ein sehr lesenswerter Aufsatz (11 Seiten).

www.familien-u-erbrecht.de/pas_gedanken_print.htm



07.07.2002
=========
In einem Referat von Prof. Dr. Fthenakis (www.fthenakis.de/Workshop_Salzburg_2001-11-02.pdf) am 02.11.2001 in Salzburg

Auswirkungen von Trennung und Scheidung
auf das Individuum und im gesellschaftlichen Kontext“


fand ich die folgende Schlussbemerkung:

„Scheidungsprophylaxe beginnt spaetestens mit der Phase des Uebergangs zur Elternschaft. Auch die Bildungspolitik muss ihren Beitrag leisten: Sie unterlaesst es bis jetzt systematisch, unsere Jugendlichen auf ihre wichtigste Rolle im Leben vorzubereiten, naemlich die des Vaters, der Mutter und des Ehepartners.“



12.06.2002
========
Am 18./19. Oktober 2002 wird in Frankfurt am Main die

Internationale Konferenz
Das Parental Alienation Syndrom (PAS)

Eine interdisziplinaere Herausforderung fuer scheidungsbegleitende Berufe


stattfinden.


Im Januar 1998 durften Ursula Kodjoe und ich im Amtsvormund erstmals ueber das Parental Alienation Syndrom berichten. Seither ist PAS nicht mehr aus der Fachdiskussion in Europa wegzudenken. Deshalb erfuellt mich die geplante Konferenz, zu der wir nicht nur Prof. Dr. Gardner als Referenten erwarten, mit ganz besonderer Freude.

Die Veranstalter haben eine eigene Homepage eingerichtet, die Sie ueber Tagungsprogram, -ort und alle weiteren Einzelheiten informiert.

www.pas-konferenz.de



09.06.2002
========
Das Bundesfamilienministerium hat gemeinsam mit dem Verein Mehr Zeit fuer Kinder e. V. soeben einen Vater-Kind-Ratgeber
     Mein Papa und ich!
herausgegeben.
Mehrfach wird darin die Bedeutung der Vater-Kind-Beziehung betont  und begruendet. Dem soll bekanntlich auch die gesetzlich neu eingefuehrte Elternzeit dienen.

Das Buch kann direkt bestellt werden; naeheres finden Sie unter  der Homepage des Vereins Mehr Zeit fuer Kinder
www.mzfk.de

Mein erster Kommentar:
Eine geeignete Lektuere fuer manche Jugendaemter und Gerichte, die das immer noch nicht wissen wollen!



12.04.2002
========
Eine wenig erfreuliche Nachricht:

Wie ich hoere, soll die Bundesjustizministerin zu den EGMR-Urteilen Sommerfeld und Sahin v. Deutschland von der Moeglichkeit Gebrauch gemacht haben, innerhalb der Dreimonatsfrist gegen diese beiden von der sog. Kleinen Kammer des EGMR erlassenen Entscheidungen “Revision“ und damit neuerliche Pruefung durch die Grosse Kammer zu beantragen. 

Wenn sich dies bewahrheiten sollte, so waere dies ein schlimmer Schlag nicht nur gegen die beiden erfolgreichen Beschwerdefuehrer Sommerfeld und Sahin sondern wuerde auch allen anderen Betroffenen die letzte Hoffnung nehmen, im Rahmen einer Menschenrechtsbeschwerde nach Strassburg ihre Menschenrechte besser durchzusetzen koennen als vor den nationalen Gerichten.

Darueber hinaus wuerde, wenn die Bundesregierung tatsaechlich Entscheidungen der Kleinen Kammer des EGMR zumindest in Familiensachen auch in Zukunft nicht anzuerkennen bereit ist, dieses zu einer erheblichen weiteren Belastung des Strassburger Menschenrechtsgerichtshofes, der schon jetzt die Arbeitsbelastung kaum be-waeltigt, fuehren.

Auf diese Weise deutschen Beschwerdefuehrern auch noch ihre letzte verbleibende Hoffnung zu nehmen, koennte sich auf die Betroffenen geradezu desastroes auswirken.


30.03.2002
========
BVerfG Beschluss vom 05.02.2002 – 1 BvR 2029/00

Bundesverfassungsgericht hebt einen entgegenstehende Beschluss des OLG Muenchen, 2. Familiensenat vom 10.10.2000 als gegen Art. 6 Abs. II GG verstossend auf und verpflichtet damit den alleinsorgeberechtigten Elternteil (hier Mutter), Kinder zwecks Umgang mit dem entfernt wohnenden nichtsorgeberechtigten Elternteil zum Flugplatz zu bringen bzw. dort abzuholen.
Lesenswert  auch die vom BVerfG eingeholte Stellungnahme des Bayerischen Justizministeriums.

Kommentar:
Mit diesem sehr erfreulichen Beschluss staerkt das BVerfG das Menschenrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils und damit indirekt auch das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Eltern. Nur:
Hoffentlich hat die lange Entscheidungsdauer des BVerfG über die spaetestens am 10.11.2000 eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht bereits zu einer Unterbrechung der Umgangsregelung und damit zu einer Entfremdung der Kinder (geb. 1991 und 193) von ihrem weit entfernt wohnenden Vater gefuehrt.

BVerfG Beschluss vom 05.02.2002 – 1 BvR 2029/00


28.03.2002
========
Ich habe einen neuen NETZKOMMENTAR verfasst: 

EGMR: Privatgutachten müssen beachtet werden! 
BGH-Urteile zur Gutachtensproblematik 


27.03.2002
========

Ein Vatergeschenk aus den USA

Heute im Internet erstmals veröffentlicht:

Amerikanische Metastudie zeigt auf, dass Gemeinsame Sorge gegenüber Alleinsorge für Scheidungskinder vorteilhafter ist!

http://www.apa.org/journals/fam/press_releases/march_2002/fam16191.pdf
 

Zur ersten Kurzkommentierung vom 26.03.2002 bei VÄTER FÜR KINDER e.V. 


16.03.2002 
========
Aus besonderer Veranlassung habe ich heute einen mir sehr wichtigen Ausspruch von Platon auf die erste Seite gesetzt. 


12.03.2002 
========
Eine Anmerkung von Prof. Klenner zum sogenannten Kindeswillen

Zu den derzeit umstrittensten Fragen gehört , ob und ggf. von welchem Alter an der sogenannte Kindeswille in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren zu beachten ist. Herr Prof. Klenner hat mir hierzu sehr freundlicherweise eine ‚Anmerkung zum sogenannten Kindeswillen‘ zur Veroeffentlichung zur Verfuegung gestellt und erklaert, dass er fuer diese Anmerkung auf sein Copyright verzichtet.

zu Klenner: Anmerkung zum sogenannten Kindeswillen


11.03.2002 
========
Das an dieser Stelle vor einigen Tagen bereits erwaehnte Urteil des EGMR  in der Beschwerde Kutzner gegen Deutschland wurde mir von dritter Seite, die auch Inhaber des Copyrights an der Uebersetzung ist, freundlicherweise in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.
Ich konnte bei schneller Ueberprüfung keinerlei Uebersetzungsfehler feststellen. Bitte beachten Sie dennoch, dass es sich nicht um eine offizielle Uebersetzung handelt.

Uebersetzung Kutzner gegen Deutschland
 


26.02.2002 
========
Heute wurde Deutschland wiederum wegen Verletzung der Menschenrechte, hier Art. 8 EMRK vom EGMR in Strassburg verurteilt.
Siehe Case of Kutzner v. Germany www.echr.coe.int

Den Eltern Kutzner wurden das Sorgerecht für ihre beiden Toechter, geb. 1991 und 1993, im Mai 1997 entzogen und diese getrennt (!) in Pflege gegeben. Den Eltern wurde  sechs Monate kein und dann nur  sehr eingeschränkter begleiteter Umgang von zunächst nur ein-, später zweistuendiger Umgang gewährt. Zustaendig waren das Jugendamt Osnabrueck und das Vormundschaftsgericht Bersenbrueck .

Dem Urteil sind auch wichtige nunmehr von allen deutschen Stellen zu beachtende Aussagen betreffend Vorlaeufigkeit von Pflegeunterbringungen wie Beachtlichkeit von Privatgutachten zu entnehmen.

Kommentar:
Wie oft muss unser Land eigentlich noch wegen Verletzung von Art. 8 EMRK verurteilt werden; wie oft muessen Blaetter wie FOCUS oder juengst SPIEGEL noch auf die teilweise unfassbaren Zustaende im Bereich des Kindschaftsrechts hinweisen, bis Bundesregierung und Bundestag endlich taetig werden.


25.02.2002 
========
Der heute erschienene SPIEGEL Nr. 9 mit der Titelstory „Beute Kind“ ist fuer jeden, dem die katastrophale Situation der vom Scheidungskampf ihrer Eltern betroffenen Kinder ein Anliegen ist, ein absolutes MUSS. Der dort enthaltene Beitrag der beiden Spiegel-Journalistinnen „Ein Krieg, den alle verlieren“ (Seiten 124-135) ist hervorragend recherchiert; er geht u.a. auch auf das leider in Deutschland immer noch angezweifelte ‚Parental Alienation Syndrome‘ ein.
Nur schade, dass das Titelblatt nur wenig passend ausgewählt wurde.

Näheres und zu den links siehe unter
www.vaeterfuerkinder.de/vfkneu.htm


23.02.2002 
========
Neuerliche Sorgerechtsreform in unserem Nachbarland Frankreich!

Am 23.02.2002 hat das franzoesische Parlament  eine Reform des Sorgerechts beschlossen:

Nichteheliche‘ Vaeter erhalten ebenso wie eheliche Vaeter automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Einzige Voraussetzung ist, dass sie ihr Kind innerhalb eines Jahres anerkennen.

Auch die uebrigen Verbesserungen der Rechte von Kind und Vater in Frankreich sind aus deutscher Sicht fast schon als sensationell zu bezeichnen. Eine Zusammenfassung finden Sie unter Aktuelles auf der Homepage von 
www.vaeterfuerkinder.de/vfkneu.htm
Dort findet sich auch ein link zum Bericht in der franzoesischen ‚Liberation‘.

Erster Kommentar:
Bekanntlich laufen seit einiger Zeit Vorarbeiten zur Schaffung eines einheitlichen Europaeischen Kindschaftsrechts. Es ist zu erwarten und aus deutscher Sicht zu hoffen, dass das neue franzoesische Kindschaftsrecht nunmehr hierzu die Richtung vorgeben wird. Beschleunigt koennte die Entwicklung dadurch werden, dass der Strassburger EGMR bei seinen weiteren, gegen Deutschland zu erwartenden Beschwerdeentscheidungen das franzoesische Modell zum Vorbild nimmt.


16.02.2002 
========
Mein Tipp zum Wochenende:
Kaufen Sie sich gleich die Süddeutsche Zeitung. In deren Wochenendbeilage finden Sie einen Artikel von Christine Brinck zu PAS, der m. E. nicht besser geschrieben sein kann, „Wie Baron Instetten die kleine Annie abrichtete“.

 Der hier genannte link www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/artikel123363.php
 wird nur kurze Zeit funktionieren.


14.02.2002 
========
Heute ergänzte ich in der Rubrik LITERARISCHE FUNDSACHEN das Zitat aus Ursula von Mangoldt und nahm ein weiteres Zitat aus Politeia von Platon auf. 


30.01.2002
========
Das Amtsgericht (Familiengericht) Fuerstenfeldbruck hat zwei im letzten Heft der FamRZ (Heft 2/2002) veroeffentlichte sorgerechtliche Entscheidungen getroffen, die in ihren Begründungen ungewöhnlich klare Formulierungen, darunter zu PAS, enthalten. Obwohl ich mich kuerzlich entschlossen hatte, meine hier enthaltene Urteilssammlung in dieser Ausfuehrlichkeit wegen des hohen Arbeits- und Kostenaufwands nicht fortzusetzen, habe ich diese beiden Urteile mit bemerkenswerten Zitaten der Urteilssammlung beigefügt, hier die links:

AG (FamG) Fuerstenfeldbruck, Beschl. v. 17.01.2001 – 1 F 1258/99
und
AG (FamG) Fuerstenfeldbruck, Beschl. v. 14.03.2001 – 1 F 138/01


29.01.2002 
========
Einer Presseerklärung des EGMR entnehme ich:

Der Präsident des EGMR, Prof. Lucius Wildhaber erklärte auf der Jahrespressekonferenz am 21.01.2002, dass in 2001 saemtliche Rekorde gebrochen wurden. 

Der Gerichtshof hat noch nie zuvor so viele Entscheidungen und Urteile erlassen, und er hat noch nie so viele Beschwerden erhalten (2001: 13858). Es gäbe keinerlei Anzeichen, dass die seit 1998 ständig steigende Zahl der eingehenden Beschwerden abnehmen würde.

2001 hat der EGMR 889 Urteile erlassen; in 8989 Fällen wurden Beschwerden fuer unzulaessig erklaert oder nicht weiter verfolgt  (z.B. wegen guetlicher Einigung).

In 683 Urteilen wurde mindestens eine Verletzung der EMRK festgestellt. Davon betrafen 359 Faelle Italien, 169 die Tuerkei, 19 Grossbritanien, 17 Polen, je 14 Oesterreich und Griechenland. In 13 Faellen wurde Deutschland verurteilt.

In den naechsten Tagen werde ich saemtliche im Jahr 2001 gegen Deutschland ergangenen Urteile an dieser Stelle auflisten. Darunter sind auch solche, die nicht das Familien-/Kindschaftsrecht betreffen.


24.01.2002 
========
Zur heutigen Eröffnung des Treffens der Weltreligionen in Assisi:

Ein Jeder von uns kann und möge seinen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten!

Denn:

FRIEDEN
BEGINNT
IN DER
FAMILIE


16.01.2002 
========
Quod erat demonstrandum:
Immer wieder laesst sich an Beispielen nachweisen, dass eine Reihe von Einzelstaaten der USA uns Deutschen in Bezug auf Psychologie und Recht der von Elterntrennung betroffenen Kinder um 10, 15 oder vielleicht sogar bis zu 20 Jahre voraus sind. Heute zeige ich Ihnen als Beispiel den

Entwurf einer Menschenrechtscharta fuer Scheidungskinder

des amerikanischen Autors Vance Packard, erstmals 1983 erschienen in den USA ;
in deutscher Uebersetzung erstmals 1984 als Ullstein Taschenbuch unter dem Titel Verlust der Geborgenheit – unsere kinderkranke Gesellschaft.

Dort heisst es auf S. 209/210 unter Ziffer 4:
Scheidungskinder haben ein Anrecht darauf, dass ihre Eltern alles vermeiden, was die Kinder zwingen wuerde, Partei fuer einen von beiden zu ergreifen.

Wie schoen waere es, wenn dies in unserem Land beachtet wuerde. Wir koennten alle Auseinandersetzungen, ob PAS oder nicht PAS  ganz einfach vergessen.
Und wenn auch die uebrigen 7 Ziffern der Charta von Vance Packard respektiert wuerden, beduerfte es wahrscheinlich gar keiner strittigen Umgangsverfahren mehr.

zur vollstaendigen Menschenrechtscharta fuer Scheidungskinder


10.01.2002 
========
Auch Vaeter entfremden ihre Kinder!
Bereits in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der m. W.  ersten deutschsprachigen Veroeffentlichung haben Ursula Kodjoe und ich auf diese Tatsache aufmerksam gemacht. Sie wird durch die Entwicklung voll bestätigt. Damit wiederholt sich in unserem Land, wie sicherlich ebenfalls in unseren Nachbarländern Oesterreich und Schweiz, was bereits schon frueher in den USA beobachtet worden war.
(zum NETZKOMMENTAR sechs)

Bei dieser Gelegenheit wiederhole ich auch an dieser Stelle meine dringende Bitte, mir neue oder unveroeffentlichte Gerichtsentscheidungen zur PAS-Problematik schnellstmoeglich zur Verfuegung zu stellen. Ich benoetige sie dringend fuer eine geplante Veroeffentlichung.


09.01.2002 
========
Befristeter Umgangsausschluss – Und was dann?

Mein heutiger NETZKOMMENTAR Nummer fuenf beruehrt eines der groessten Probleme der Rechtsprechung zum Umgangsrecht, den befristeten Umgangsausschluss. Diese auf m. E. mehr als problematischen Gutachterempfehlungen beruhenden Gerichtsentscheidungen haben in den letzten Jahren mehrfach dazu gefuehrt, dass Vaeter ihrem Leben ein tragisches Ende machten. –
Bei allem Verstaendnis fuer das Interesse der Familiengerichte, angesichts des oft erdrueckenden  Aebeitsanfalls schwierige Faelle abzuschliessen, halte ich solche Entscheidungen sowohl menschlich als auch rechtlich fuer unverantwortlich gegenueber Kindern wie auch Eltern.

(zum NETZKOMMENTAR fuenf)


08.01.2002 
========
Aus dem fremdsprachigen Ausland erreicht mich die Bitte, in meiner website moeglichst keine deutschen Umlaute oder ß zu verwenden, da dies dort mangels vorhandener Umlaute zu Sonderzeichen fuehrt. Ich werde mich daher in Zukunft bemuehen, alle Umlaute und ß aufzuloesen.


04.01.2002 
========
Vor einem Monat berichtete der FOCUS (Nr. 49/2001) in seiner Titelstory darueber, wie sehr Kinder unter der Trennung ihrer Eltern leiden. Dass darin alle befragten Fachleute uebereinstimmten, kann Hoffnung machen auf eine in nicht zu grosser Ferne stattfindende „Reform der Reform“.

Ebenfalls FOCUS, diesmal FOCUS TV in Pro Sieben, berichtete einen Tag vor Heiligabend 2001 von dem tragischen Freitod eines vierzehnjaehrigen Scheidungskindes. Ich verfasste hierzu den NETZKOMMENTAR VIER:

Der Fall JANA
Welche Konsequenzen müssen Trennungseltern
 und staatliche Stellen daraus ziehen?


03.01.2002 
========
Dad´s Love Influences Child as Much as Mom´s Love

Unter dieser Schlagzeile findet sich am 20.12.2001 eine Meldung von Reuters Health. Der im Internet veröffentlichte Beitrag von Alan Mozes berichtet über eine im Dezember 2001 in der amerikanischen Zeitschrift Review of General Psychology erschienene Untersuchung:
The Importance Of Father Love: History And Contemporary Evidence

Die beiden Autoren Ronald P. Rohner und Robert A. Veneziano sind Psychologen an zwei Universitäten in Connecticut. Die Autoren werteten fast 100 amerikanische und europäische Studien aus, welche die Effekte elterlicher Betreuung auf Psychologie und Verhalten von Kindern während des späteren Heranwachsens untersuchten. Die früheste Studie stammt aus 1949, die jüngste wurde 2001 fertig gestellt. Sie kommen zu dem Ergebnis, daß der Einfluß der Liebe des Vaters genauso groß und gelegentlich größer als der Einfluß der Liebe der Mutter auf die frühe Entwicklung des Kindes ist. 

Quellen: http://dailynews.yahoo.com/h/nm/20011220/hl/love.html
               http://www.apa.org/journals/gpr/1201ab.html

Kommentar: Das Ergebnis dieser Untersuchung erscheint mir von größter Bedeutung, für die Sorge- und Umgangs-Rechtsprechung in unserem Land. Von Ausnahmen abgesehen wird unter dem Einfluß des frühen Bowlby u.a. die Bedeutung des Vaters für das Kleinkind immer noch völlig unterschätzt. 


01.01.2002 
========
Allen Besuchern meiner homepage wuensche ich ein gutes und gesundes Neues Jahr! Mein groesster Wunsch fuer uns Alle aber lautet

FRIEDEN

Dieser Frieden muss in der kleinsten Zelle menschlichen Zusammenlebens, der Familie, beginnen. Nur so kann auch fuer unsere Kinder Friedenserziehung aussehen!

-----------------------------------

Eine interessante Rechtsaenderung tritt heute in Norwegen in Kraft. Sie betrifft die Regelung der Umgangskosten, die durch Wahrnehmung des Umgangsrechts fuer den nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil entstehen. Die neue norwegische Regelung ist eine konsequente Fortfuehrung des Rechtsgedankens, wonach ein jedes Kind ein Menschenrecht auf regelmaessige Kontakte mit beiden Elternteilen hat.

Quelle: Ministerium für Kinder und Familie ("Barne- og Familiedepartementet") 
http://odin.dep.no/bfd/

Sinngemaesse Uebertragung ohne Uebernahme jedweder Haftung:

Ab heute gilt in Norwegen eine neue Form des Paragrafen 44 b des Familienrechtes, in dem festgelegt ist, wie die Eltern finanziell fuer ihrKind sorgen muessen. Demnach muessen beide Eltern alle Ausgaben für ihr gemeinsames Kind teilen. Dieses Teilen erfolgt auf freiwilligerBasis, kann aber mithilfe der Behoerden auch festgelegt werden, wenn man sich nicht einigen kann.
Zu den Ausgaben zaehlen auch die Reise- und Fahrtkosten des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Auch diese Kosten muessen inZukunft und ab heute geteilt werden. Dabei geht man von einem gemeinsamen Gehalt der Eltern aus. Wenn beide Eltern gleich viel verdienen, werden die Ausgaben genau in der Mitte geteilt. Wenn sie nicht gleich viel verdienen, wird prozentual aufgeteilt.

Beispiel (vom Familienministerium angefuehrt):
Die Mutter verdient 250.000 Kronen im Jahr, der Vater 400.000. Er muss jedes zweite Wochenende eine laengere Reise unternehmen, um sein Kind zu sehen. Die Kosten betragen 3000 Kronen (ca. 750 Mark). Das Einkommen der Eltern wird zusammen gelegt. Zusammen verdienen sie 650.000. Deswegen muss der Vater in Zukunft nur noch 61.5 Prozent der Reisekosten bezahlen, den Rest muss die Mutter bezahlen und ihm geben. Die Rechnung geht so: 400.000 x 100, geteilt mit 650.000 = 61.5 Prozent. 
Das Gesetz sieht nicht vor, dass ein Elternteil, das mit seinen Kinder wegzieht und so den Umgang für das andere Elternteil erschwert, die Kosten ganz tragen muss. Aber das Gesetz laesst die Möglichkeit offen, dass der benachteiligte Elternteil einen Antrag stellt. Bei besonderer Haerte kann es dazu kommen, dass derjenige, der mit dem Kind weggezogen ist, die Kosten ganz übernehmen muss, damit das Kind weiterhin beide Elternteile sehen kann. 
Der Hauptgedanke: Das Kind hat Recht auf beide Eltern und beide Eltern muessen gemeinsam fuer einen geregelten Umgang sorgen und ihn gemeinsam finanzieren. Als Grundlage gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, aber das Amt hilft, wenn man freiwillig keine Einigung treffen kann. 

Im Familiengesetz Norwegens sind noch andere interessante Punkte: 
Die Festlegung des Aufenthaltsortes des Kindes muss immer als vorlaeufig angesehen werden, weil sich ein Kind veraendert. Man muss davon ausgehen, dass das Kind - wenn es aelter wird - auch mal beim anderen Elternteil leben will. Die Eltern muessen sich darauf einstellen. 
Jedes Kind ueber 12 MUSS befragt werden, auch wenn sich die Eltern einig sind. Kinder unter 12 koennen befragt werden. 

Quelle: Ministerium fuer Kinder und Familie ("Barne- og Familiedepartementet") 
zu finden unter 
http://odin.dep.no/bfd/



Zum Index Neues

Zurück zur Startseite