NEUES


25.03.2010

Heute möchte ich Ihnen ...

... die kürzlich von mir entdeckte Website einer an der Universität von Zürich lehrenden Professorin für internationales Familienrecht vorstellen, die mich in ihrer Fülle begeisterte:

Prof. Dr. iur. Andrea Büchler


24.02.2010

So hält eine Ehe ein Leben lang ...

siehe meinen Netzkommentar Nr. 14


20.01.2010

Für alle an PAS interessierten Leser ...

eine umfangreiche Quelle aus den USA:

Dr. J. Michael Bone (in englischer Sprache)


03.12.2009

E N D L I C H !

Endlich ist es geschafft! Alle Kinder, und damit auch ihre Beziehung zu ihrem Vater, sind gleichgestellt, so wie es menschenrechtlich nicht anders möglich ist. Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei Dank. Auch Deutschland muss endlich den internationalen Völkerrechtsnormen der EMRK (Art. 8 in Verb. mit Art. 14) voll Rechnung tragen.

hier das Urteil im Volltext (in englischer Sprache)


02.12.2009

Münchner Merkur

Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg

Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben - das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. "Das ist wirklich ein Extremfall", sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich.

zur Internet-Seite des Münchner Merkur

Dieser Beschluss wird auf der Seite des Vereins Väter für Kinder ausführlich diskutiert.

zur VfK-Homepage


26.05.2009

Fernsehsendung STERN TV

Das Drama der Scheidungsväter

Unter diesem Titel wird STERN TV am morgigen Abend um 22:15 einen Bericht über Rosenkriege und Kindesentfremdung ausstrahlen.

Laut Ankündigung wird in der Sendung auch über Wege berichtet, in denen es nach der Scheidung doch noch ein Miteinander gibt. Schon deshalb empfehle ich, sich diese Sendung anzusehen.

zur Programmankündigung          


04.05.2009

Und noch einmal zum Fall Görgülü:

Senatus legibus solutus -
Kollegialrichter können straflos Recht beugen

Über ein degeneriertes "natürliches Recht", richterliche Willkür,
Geheimjustiz, Gleichheit vor dem Gesetz und historische Parallelen

Von Wiss. Mitarbeiter Dr. Christoph Mandla, Halle-Wittenberg

Unter diesem Titel hat Dr. Christoph Mandla eine ausführliche Arbeit in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik - www.zis-online.com veröffentlicht.

Die auf hohem wissenschaftlichem Niveau stehende Arbeit setzt sich mit dem allseits bekannten Fall Görgülü und insbesondere der auch anderenorts (siehe u.a. Strecker) kritisierten jüngsten Entscheidung des OLG Naumburg sehr kritisch auseinander.

Jeder familien- oder strafrechtlich interessierte Jurist wird seine Freude daran haben, sowohl die erste Seite (1. Vater, Sohn und natürliches Recht) als auch den Schluss dieser 17 Seiten (4. Zusammenfassung - Erosion des Rechtsstaats) mit Genuss zu lesen.


30.04.2009

Zum Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung:

Podiumsdiskussion

am 25.04.2009 in Würzburg

Lebensraum Schule: Welche Möglichkeiten kann die Schule bieten,
um Trennungskindern den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten?
 

Einladung      Presseerklärung zur Einladung

Nach Abschluss der Veranstaltung gaben die Organisatoren diese Presseerklärung ab.


18.03.2009

Trennungsväter:

Unter der Überschrift "Weil die Mutter es nicht will" findet sich auf der Homepage www.vaeterfuerkinder.de eine Meldung vom 03.03.2009, auf die ich mit Erlaubnis des Vereins "Väter für Kinder" verweisen möchte.

Es geht um mein Lieblingsthema, nämlich die immer noch in Deutschland bestehende sorgerechtlichen Diskriminierung der nicht ehelichen Kinder und ihrer Väter. Wie in der Kommentierung bei ‚Väter für Kinder’ im einzelnen ausgeführt, wird Deutschland demnächst außer dem Zwergstaat Malta das einzige europäische Land sein, in welchem diese Kinder und ihre Väter weiterhin sorgerechtlich diskriminiert werden. Persönlich halte ich das für eine Kulturschande.


18.02.2009

Kurt Ebert:

Die Rechtsstellung der Kinder in Deutschland,
ein internationaler Vergleich

Prof. Kurt Ebert, Universität Innsbruck, hielt in Bad Boll im Januar 2009 ein Referat, das er mir mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis, es in meine Homepage zu stellen, übermittelte.

In diesem Referat wies er zum wiederholten Male darauf hin, dass das deutsche Wort Kindeswohl den in der UN-Kinderrechtskonvention verwendeten Ausdruck falsch wiedergibt und es vielmehr "bestmögliche Gewährleistung der Interessen des Kindes" heißen muss (vgl. Seite 7 des Referats).
Auf Seite 27 zitiert er den deutschen Politiker Johannes Rau.

Ingesamt beschreibt Ebert die deutsche Rechtssituation in Bezug auf Kinder und Eltern ziemlich kritisch.

Das Referat endet mit der Forderung "Wir brauchen als Pendant zur inderrechtekonvention mehr denn je auch einen international verbindlichen Elternpflichtenkodex." (Seite 30)

zum Referat


17.02.2009

www.Ebersberger-Modell.de

Es lohnt, sich diese neue sehr schön gestaltete Homepage anzusehen. Es freut mich insbesondere sehr, dass das Cochemer Modell und sein Schöpfer, Familienrichter i.R. Jürgen Rudolph nun auch in Ebersberg weiterleben.


05.02.2009

Gemeinsame Sorge für alle Kinder
soll auch in der Schweiz zum Regelfall werden

Nach jüngsten Informationen soll die gemeinsame Sorge auch für nichteheliche Kinder in der Schweiz zum Regelfall bei Scheidung und Trennung werden. Im Einzelnen wird hierzu auf die mit zahlreichen weiteren Links versehene, umfangreiche Meldung vom 29.01.2009 bei www.vaeterfuerkinder.de verwiesen.

Ich möchte hoffen, dass der schweizerische Gesetzesvorschlag baldmöglichst realisiert wird. Damit würde Deutschland zum wahrhaft rückständigsten Land in Europa auf dem Gebiet des Nichtehelichen-Sorgerechts werden.


31.01.2009

Elterliche Sorge nicht verheirateter Väter und Mütter

Unter diesem Titel schrieb Peter Thiel, Berlin, ein 10-seitiges Papier zu der in Deutschland leider seit vielen Jahren immer noch ungelösten Problematik der Diskriminierung nichtehelicher Kinder und Väter; - und er macht einen praktischen Vorschlag.

siehe www.kind-vater.de/gemeinsame-sorge.pdf


15./26.01.2009

Und noch einmal: Der Skandalfall Görgülü

Noch einmal veranlasst mich die jüngste Entwicklung im allseits bekannt gewordenen Skandalfall Görgülü zu ganz heftigem Kopfschütteln. Da hat doch tatsächlich dasselbe OLG in letzter Instanz die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen drei Richter exakt dieses OLG, jeweils Naumburg, wegen des Verdachts der Rechtsbeugung abgelehnt.

Wie ist so etwas möglich?

Zunächst verwundert es, dass innerhalb desselben Oberlandesgerichts tätige Richter eines Strafsenats über eine Kollegen (hier Zivil- bzw. Familiensenat) des gleichen Hauses betreffende äusserst bedeutsame Frage entscheiden dürfen. Doch das wird in der ablehnenden Entscheidung des Strafsenats des OLG Naumburg gar nicht als Problem angesprochen.

Vielmehr ergeht jene die Eröffnung das Strafverfahrens gegen die Richterkollegen ablehnende letztinstanzliche Entscheidung mit der Begründung, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung die Feststellung voraussetze, dass ein bestimmtes Mitglied des Richterkollegiums für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Da alle drei der Rechtsbeugung verdächtigten Richter die Aussage verweigerten und das Beratungsgeheimnis die Offenlegung nicht erlaube, liesse sich das nicht feststellen.

Die Frankfurter Rundschau vom 13. Januar 2009 berichtet über diesen Fall unter der Überschrift

Rechtsbeugung durch Richter – Nicht zu fassen
von Ursula Knapp

In dem FR-Artikel wird der mir persönlich aus Tagungen bekannte pensionierte Stuttgarter Familienrichter Christoph Strecker mit dessen jüngstem Beitrag in der Zeitschrift Betrifft Justiz zitiert, der das dort als „Rechtsbeugungsprivileg“ und Skandal bezeichnet. Diese „strukturelle Straflosigkeit“ eines Kollegialgerichts sei eine „Katastrophe für den Rechtsstaat“. Strecker fordert den Gesetzgeber zu bestimmten Gesetzesänderungen auf.

Diesem Vorschlag von Strecker meine ich jedoch, mich nicht anschliessen zu müssen. Nach meinem Verfassungsverständnis der Grundrechte bedarf es keineswegs zusätzlicher einfachgesetzlicher Regelung. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und können sich auch nicht als Mitglieder eines richterlichen Spruchkörpers ihrer strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn eine so schwere mutmassliche Straftat wie das Verbrechen der Rechtsbeugung im Raum steht.

Der Fall Görgülü hat nicht nur mich jahrelang im Glauben an den von mir hoch geschätzten Rechtsstaat sehr belastet. Ich hoffe sehr, dass die oben genannte schlimme Entscheidung des OLG Naumburg die notwendige Korrektur erfährt.

Abschliessend eine Frage bzw. Anregung:

Es wäre interessant zu erfahren, in welcher Weise unsere Nachbarstaaten, z. B. die Schweiz oder Frankreich, das hier abgehandelte Problem in rechtsstaatlich einwandfreier Art regeln bzw. geregelt haben.


Am 26. Januar ergänzte ich die Meldung durch Links zu Richter Strecker und zu einer sehr umfangreichen Sendung des Väterradios zum Fall Görgülü.


04.01.2009

Die Evangelische Akademie Bad Boll

veranstaltet vom 23. bis 25. Januar mit Dierk Schäfer eine Tagung in der damit auslaufenden Reihe "Kinderkram" mit hochkarätigen Referenten.
Es sind noch Plätze frei.

zum Tagungsprogramm


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