NEUES


24.02.2010

So hält eine Ehe ein Leben lang ...

siehe meinen Netzkommentar Nr. 14


20.01.2010

Für alle an PAS interessierten Leser ...

eine umfangreiche Quelle aus den USA:

Dr. J. Michael Bone (in englischer Sprache)


03.12.2009

E N D L I C H !

Endlich ist es geschafft! Alle Kinder, und damit auch ihre Beziehung zu ihrem Vater, sind gleichgestellt, so wie es menschenrechtlich nicht anders möglich ist. Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei Dank. Auch Deutschland muss endlich den internationalen Völkerrechtsnormen der EMRK (Art. 8 in Verb. mit Art. 14) voll Rechnung tragen.

hier das Urteil im Volltext (in englischer Sprache)


02.12.2009

Münchner Merkur

Gericht nimmt Mutter den Sohn (10) weg

Das Münchner Familiengericht hat einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn (10) entzogen, weil der Vater das Kind nicht sehen durfte. Noch im Gericht wurde dem Vater das Kind übergeben - das gar nicht von seiner Mutter wegziehen wollte. "Das ist wirklich ein Extremfall", sagt die Sprecherin des Amtsgerichts, Ingrid Kaps. Vor dem Urteil war das Gericht mit mehreren Versuchen gescheitert, die Mutter zum Umdenken zu bewegen. Vergeblich.

zur Internet-Seite des Münchner Merkur

Dieser Beschluss wird auf der Seite des Vereins Väter für Kinder ausführlich diskutiert.

zur VfK-Homepage


26.05.2009

Fernsehsendung STERN TV

Das Drama der Scheidungsväter

Unter diesem Titel wird STERN TV am morgigen Abend um 22:15 einen Bericht über Rosenkriege und Kindesentfremdung ausstrahlen.

Laut Ankündigung wird in der Sendung auch über Wege berichtet, in denen es nach der Scheidung doch noch ein Miteinander gibt. Schon deshalb empfehle ich, sich diese Sendung anzusehen.

zur Programmankündigung          


04.05.2009

Und noch einmal zum Fall Görgülü:

Senatus legibus solutus -
Kollegialrichter können straflos Recht beugen

Über ein degeneriertes "natürliches Recht", richterliche Willkür,
Geheimjustiz, Gleichheit vor dem Gesetz und historische Parallelen

Von Wiss. Mitarbeiter Dr. Christoph Mandla, Halle-Wittenberg

Unter diesem Titel hat Dr. Christoph Mandla eine ausführliche Arbeit in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik - www.zis-online.com veröffentlicht.

Die auf hohem wissenschaftlichem Niveau stehende Arbeit setzt sich mit dem allseits bekannten Fall Görgülü und insbesondere der auch anderenorts (siehe u.a. Strecker) kritisierten jüngsten Entscheidung des OLG Naumburg sehr kritisch auseinander.

Jeder familien- oder strafrechtlich interessierte Jurist wird seine Freude daran haben, sowohl die erste Seite (1. Vater, Sohn und natürliches Recht) als auch den Schluss dieser 17 Seiten (4. Zusammenfassung - Erosion des Rechtsstaats) mit Genuss zu lesen.


30.04.2009

Zum Welttag der Eltern-Kind-Entfremdung:

Podiumsdiskussion

am 25.04.2009 in Würzburg

Lebensraum Schule: Welche Möglichkeiten kann die Schule bieten,
um Trennungskindern den Kontakt zu beiden Eltern zu erhalten?
 

Einladung      Presseerklärung zur Einladung

Nach Abschluss der Veranstaltung gaben die Organisatoren diese Presseerklärung ab.


18.03.2009

Trennungsväter:

Unter der Überschrift "Weil die Mutter es nicht will" findet sich auf der Homepage www.vaeterfuerkinder.de eine Meldung vom 03.03.2009, auf die ich mit Erlaubnis des Vereins "Väter für Kinder" verweisen möchte.

Es geht um mein Lieblingsthema, nämlich die immer noch in Deutschland bestehende sorgerechtlichen Diskriminierung der nicht ehelichen Kinder und ihrer Väter. Wie in der Kommentierung bei ‚Väter für Kinder’ im einzelnen ausgeführt, wird Deutschland demnächst außer dem Zwergstaat Malta das einzige europäische Land sein, in welchem diese Kinder und ihre Väter weiterhin sorgerechtlich diskriminiert werden. Persönlich halte ich das für eine Kulturschande.


18.02.2009

Kurt Ebert:

Die Rechtsstellung der Kinder in Deutschland,
ein internationaler Vergleich

Prof. Kurt Ebert, Universität Innsbruck, hielt in Bad Boll im Januar 2009 ein Referat, das er mir mit seiner ausdrücklichen Erlaubnis, es in meine Homepage zu stellen, übermittelte.

In diesem Referat wies er zum wiederholten Male darauf hin, dass das deutsche Wort Kindeswohl den in der UN-Kinderrechtskonvention verwendeten Ausdruck falsch wiedergibt und es vielmehr "bestmögliche Gewährleistung der Interessen des Kindes" heißen muss (vgl. Seite 7 des Referats).
Auf Seite 27 zitiert er den deutschen Politiker Johannes Rau.

Ingesamt beschreibt Ebert die deutsche Rechtssituation in Bezug auf Kinder und Eltern ziemlich kritisch.

Das Referat endet mit der Forderung "Wir brauchen als Pendant zur inderrechtekonvention mehr denn je auch einen international verbindlichen Elternpflichtenkodex." (Seite 30)

zum Referat


17.02.2009

www.Ebersberger-Modell.de

Es lohnt, sich diese neue sehr schön gestaltete Homepage anzusehen. Es freut mich insbesondere sehr, dass das Cochemer Modell und sein Schöpfer, Familienrichter i.R. Jürgen Rudolph nun auch in Ebersberg weiterleben.


05.02.2009

Gemeinsame Sorge für alle Kinder
soll auch in der Schweiz zum Regelfall werden

Nach jüngsten Informationen soll die gemeinsame Sorge auch für nichteheliche Kinder in der Schweiz zum Regelfall bei Scheidung und Trennung werden. Im Einzelnen wird hierzu auf die mit zahlreichen weiteren Links versehene, umfangreiche Meldung vom 29.01.2009 bei www.vaeterfuerkinder.de verwiesen.

Ich möchte hoffen, dass der schweizerische Gesetzesvorschlag baldmöglichst realisiert wird. Damit würde Deutschland zum wahrhaft rückständigsten Land in Europa auf dem Gebiet des Nichtehelichen-Sorgerechts werden.


31.01.2009

Elterliche Sorge nicht verheirateter Väter und Mütter

Unter diesem Titel schrieb Peter Thiel, Berlin, ein 10-seitiges Papier zu der in Deutschland leider seit vielen Jahren immer noch ungelösten Problematik der Diskriminierung nichtehelicher Kinder und Väter; - und er macht einen praktischen Vorschlag.

siehe www.kind-vater.de/gemeinsame-sorge.pdf


15./26.01.2009

Und noch einmal: Der Skandalfall Görgülü

Noch einmal veranlasst mich die jüngste Entwicklung im allseits bekannt gewordenen Skandalfall Görgülü zu ganz heftigem Kopfschütteln. Da hat doch tatsächlich dasselbe OLG in letzter Instanz die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen drei Richter exakt dieses OLG, jeweils Naumburg, wegen des Verdachts der Rechtsbeugung abgelehnt.

Wie ist so etwas möglich?

Zunächst verwundert es, dass innerhalb desselben Oberlandesgerichts tätige Richter eines Strafsenats über eine Kollegen (hier Zivil- bzw. Familiensenat) des gleichen Hauses betreffende äusserst bedeutsame Frage entscheiden dürfen. Doch das wird in der ablehnenden Entscheidung des Strafsenats des OLG Naumburg gar nicht als Problem angesprochen.

Vielmehr ergeht jene die Eröffnung das Strafverfahrens gegen die Richterkollegen ablehnende letztinstanzliche Entscheidung mit der Begründung, dass eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung die Feststellung voraussetze, dass ein bestimmtes Mitglied des Richterkollegiums für die von ihm als Unrecht erkannte, das Recht beugende Entscheidung gestimmt habe. Da alle drei der Rechtsbeugung verdächtigten Richter die Aussage verweigerten und das Beratungsgeheimnis die Offenlegung nicht erlaube, liesse sich das nicht feststellen.

Die Frankfurter Rundschau vom 13. Januar 2009 berichtet über diesen Fall unter der Überschrift

Rechtsbeugung durch Richter – Nicht zu fassen
von Ursula Knapp

In dem FR-Artikel wird der mir persönlich aus Tagungen bekannte pensionierte Stuttgarter Familienrichter Christoph Strecker mit dessen jüngstem Beitrag in der Zeitschrift Betrifft Justiz zitiert, der das dort als „Rechtsbeugungsprivileg“ und Skandal bezeichnet. Diese „strukturelle Straflosigkeit“ eines Kollegialgerichts sei eine „Katastrophe für den Rechtsstaat“. Strecker fordert den Gesetzgeber zu bestimmten Gesetzesänderungen auf.

Diesem Vorschlag von Strecker meine ich jedoch, mich nicht anschliessen zu müssen. Nach meinem Verfassungsverständnis der Grundrechte bedarf es keineswegs zusätzlicher einfachgesetzlicher Regelung. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und können sich auch nicht als Mitglieder eines richterlichen Spruchkörpers ihrer strafrechtlichen Verantwortung entziehen, wenn eine so schwere mutmassliche Straftat wie das Verbrechen der Rechtsbeugung im Raum steht.

Der Fall Görgülü hat nicht nur mich jahrelang im Glauben an den von mir hoch geschätzten Rechtsstaat sehr belastet. Ich hoffe sehr, dass die oben genannte schlimme Entscheidung des OLG Naumburg die notwendige Korrektur erfährt.

Abschliessend eine Frage bzw. Anregung:

Es wäre interessant zu erfahren, in welcher Weise unsere Nachbarstaaten, z. B. die Schweiz oder Frankreich, das hier abgehandelte Problem in rechtsstaatlich einwandfreier Art regeln bzw. geregelt haben.


Am 26. Januar ergänzte ich die Meldung durch Links zu Richter Strecker und zu einer sehr umfangreichen Sendung des Väterradios zum Fall Görgülü.


04.01.2009

Die Evangelische Akademie Bad Boll

veranstaltet vom 23. bis 25. Januar mit Dierk Schäfer eine Tagung in der damit auslaufenden Reihe "Kinderkram" mit hochkarätigen Referenten.
Es sind noch Plätze frei.

zum Tagungsprogramm


30.11.2008

Die Goldene Regel und das Grundgesetz

- Ein Verfassungsgebot zum Schutz und Wohle unserer Kinder -

„Was du nicht willst, das man dir tue, das füge auch keinem anderen zu.“ Dieses uns allen geläufige Wort stammt von Konfuzius und wird als Goldene Regel bezeichnet. Sie findet sich durchgängig und inhaltlich gleich, wenn auch mit unterschiedlichen Formulierungen, in sämtlichen Weltreligionen und kann mit Fug und Recht als „Kulturerbe der Menschheit“ bezeichnet werden.

Entsprechende Formulierungen in Weltreligionen1 lauten:

Zarathustra: Tue anderen nicht an, was dir selbst nicht gut bekommt.

Hinduismus: Die Goldene Regel ist, in Angelegenheiten anderer, das zu tun, was du für dich tust.

Judentum: Was du nicht wünschst, was dir dein Nächster tut, das tue du ihm nicht. Liebe deinen Nächsten wie dich selbst.

Buddhismus: Man sollte für andere das Glück suchen, das man sich selbst wünscht.

Islam: Lasset keinen von euch einen Bruder so behandeln, wie er selbst nicht behandelt werden möchte.

Baha’i: Wenn du Barmherzigkeit übtest, dann würdest du nicht deinen eigenen, sondern den Nutzen der Menschheit im Auge behalten. Wenn du Gerechtigkeit übtest, dann würdest du für andere nur wählen, was du auch für dich selbst wählst.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben den Gedanken der Goldenen Regel in Artikel 2 Abs. I dem Grundrechtskatalog unserer Verfassung vorangestellt:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt...“

Wieviel Unrecht und Leid würde den von Trennung und Scheidung betroffenen Kindern erspart, wenn alle Mütter und Väter diese Goldene Regel bzw. dieses Verfassungsgebot beachten würden?!

1 vgl. hierzu: Einheit in der Vielfalt, Die eine Wahrheit in den Schriften aller Religionen, hrsg. O.P. Ghai, Vorwort von Franz Alt, Edition Carmel Baha’i Verlag 2000, ISBN 3-87037-368-7 / weitere Formulierungen der Goldenen Regel aus den übrigen Weltreligionen finden sich in diesem sehr empfehlenswerten kleinen Taschenbuch. Dort auch ähnliche Zusammenstellungen zu anderen Begriffen, z.B. Aufrichtigkeit, Familie, Frieden, Gerechtigkeit, Glücklich sein, Liebe, Verantwortung

28.03.2008

Fernsehsendung ZDF und Phoenix

Glotzen statt klotzen: Was läuft schief bei der "Jugend von heute"

Herzlichen Glückwunsch, verehrte Frau Maybrit Illner, für Ihre jüngste Sendung vom letzten Donnerstag, dem 27.03.2008. Das gilt sowohl für das Thema der Diskussion und die von Ihnen dazu eingeladenen Gäste als auch Ihre Diskussionsleitung. Einen besonderen Dank verdienen auch die Diskussionsbeiträge der jüngsten 14-jährigen Teilnehmerin Mina, der beiden Väter Jens Lehmann und Prof. Spitzer und natürlich die wertvollen Einwürfe der anwesenden Familienministerin.

Ich habe mir diese Sendung zweimal angesehen und einige Formulierungen der erwähnten Diskussionsteilnehmer noch einmal mit Genuss gehört und für sehr treffend und wichtig befunden. Allen Besuchern meiner Webseite empfehle ich, sich diese Fernsehsendung über den unten angegebenen Link auch anzusehen.

zur Programmankündigung          zur Sendung


16.03.2008

Aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

Wegnehmen ist das Einfachste

Mit Freude stelle ich fest, dass jetzt auch die seriöse deutsche Tagespresse auf die sehr problematische deutsche Jugendhilfe hinweist.

zum Artikel


04.03.2008

Gerne verweise ich auf das soeben erschienene Heft 487 / März 2008 der Zeitschrift MUT mit einem hoch interessanten Inhalt.

zur Webseite der Zeitschrift

Ein digitales Probeheft der Zeitschrift anfordern


28.02.2008

Jedes vierte Scheidungs-Kind leidet unter Entfremdung von einem Elternteil

Der Väteraufbruch für Kinder weist auf eine interessante Veröffentlichung zum Thema PAS auf der Seite "Kinderärzte im Netz" hin.

zum Artikel


04.02.2008

Aus der FÜR SIE 4/2008:

Väter und Töchter: Der erste Mann im Leben prägt auch ihren Erfolg im Beruf

In der Frauenzeitschrift FÜR SIE Nr. 4/2008 vom 05.02. wird unter anderem der auf meiner Homepage schon mehrfach vorgestellte Berliner Psychoanalytiker Prof. Horst Petri zitiert.

zum Artikel


03.02.2008

Wenn fehlender Kontakt Eltern und Kinder krank macht

In der Sendereihe "Planetopia" bei Sat 1 wird darüber berichtet, dass fehlender Kontakt sowohl Eltern als auch Kinder krank machen kann. Mit anderen Worten: Hier wird, wie in meiner Homepage schon mehrfach berichtet, das von Gardner entwickelte Parental Alienation Syndrome (PAS) vorgestellt.

zur Seite von Planetopia. Dort kann das Video abgespielt werden.


02.02.2008

Gefunden in den Oberösterreichischen Nachrichten:

Scheidungskinder: viel höheres Selbstmord-Risiko

Über diese Problematik berichten die Oberösterreichischen Nachrichten vom 02.02. recht ausführlich. Besonders interessant daran ist, dass der österreichische Universitätsprofessor Gerhard Kette, seit 17 Jahren Gutachter für Familienrecht, in diesem Zusammenhang von einer "psychosozialen Massenkatastrophe" spricht, die auf das Land zukäme.

zum Artikel


30.01.2008

Heute im Focus:

Väter zweiter Klasse

Nicht zum ersten Mal berichtet der Focus vom 29.01. über die immer noch nicht erfolgte Realisierung der sorgerechtlichen Gleichstellung der außerehelichen Kinder und ihrer Väter.

zum Artikel


28.01.2008

Heute in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

Gattin adé - Scheidung tut weh

zum Artikel


09.01.2008

Eine Neuerscheinung zur Bedeutung der Väter

Thomas Schirrmacher:
„Moderne Väter – weder Waschlappen noch Despoten“
Hänssler Verlag, 92 Seiten, 6,95 Euro

Der Ethiker Thomas Schirrmacher befasst sich in seinem neu erschienenen Buch mit der Rolle von Vätern in der Erziehung der Kinder und kommt unter Hinweis auf zahlreiche Forschungsergebnisse, wie u.a. des amerikanischen Vaterforschers Michael Lamb, zu dem Ergebnis: „Mit Ausnahme des Stillens gibt es keinerlei Hinweis, dass Frauen biologisch prädisponiert sind, die besseren Eltern zu sein“.

Laut Schirrmacher sollten Väter so oft wie möglich mit ihren Kindern zusammen sein und dafür auch ihre Prioritäten im Beruf überdenken. – „Schirrmacher ist davon überzeugt, dass Väter eine entscheidende Rolle für den Glauben ihrer Kinder spielen. Kinder richten ihre Werte ein Leben lang sehr stark an den Werten ihres Vaters aus.“

Schirrmacher zitiert den amerikanischen Psychologen Samuel Osheron (Harvard University) mit der Feststellung: „Die psychologische oder physische Abwesenheit der Väter ist eine der größten, unterschätzten Tragödien unserer Zeit“.


04.01.2008

Entsorgte Väter

Das Bekanntwerden zahlreicher Fälle von gezielter Entfremdung der eigenen Kinder durch einen (getrennten) Elternteil war Anlass für den Südwestrundfunk (SWR Rheinland-Pfalz), einen 30-Minuten Film am Samstag, 15.12.2007, um 18.15 Uhr im Dritten Fernsehprogramm auszustrahlen. Dieser Film ist aufgrund der starken Nachfrage nun online im Internet abrufbar.
(unter Fernsehen / Rheinland-Pfalz" / A-Z / Viertelnachsechs / EntsorgteVaeter).

Im Mittelpunkt des Themas "Entsorgte Väter - Wenn Mütter mit Kindern Druck machen" steht die Geschichte um den langen Kampf eines Vaters von drei Kindern, der sich im "Väteraufbruch für Kinder e.V." in Wiesbaden engagiert. Er bekommt seit fast fünf Jahren seine Kinder durch die Mutter und Noch-Frau vorenthalten - trotz gemeinsamen Sorgerechts und zweier gerichtlicher Vergleiche mit genauer Regelung des Umgangs. Selbst ein psychologisches Gutachten sieht die Ursache der Kindesentziehung eindeutig bei der Mutter, kommt aber dann zu dem Ergebnis, dass die Kinder - ohne Verschulden des Vaters - allein wegen des Loyalitätskonfliktes mit der Mutter zum eigenen Schutz nur einen möglichst geringfügigen Umgang mit dem Vater haben sollten.

Der Film konfrontiert den Fall dieses Vaters mit der Arbeit des Richters am Familiengericht in Cochem, Jürgen Rudolph. Der durch die "Cochemer Praxis" bundesweit bekannt gewordene Familienrichter kommt in dem Film zu dem Ergebnis, dass ein Vater in dieser Situation im deutschen Rechtssystem keinerlei Chance hat. Es geht aber auch anders: In Cochem wird in solchen Fällen ein kurzfristiger Termin bei Gericht vereinbart, bei dem versucht wird, mit allen beteiligten Scheidungsprofessionen (Richter, Anwälte, Jugendamt, Psychologen, Familienberater) ein Einvernehmen der getrennten Eheleute zu erzielen. Falls die Vereinbarung allerdings nicht eingehalten wird, gilt eine Pflicht zur Teilnahme an einer (gemeinsamen) Beratung. Bei einer generellen Verweigerungshaltung droht (der Mutter) die rasche Aberkennung ihres Anteils am Sorgerecht.

Neben weiteren Vätern aus dem Kreisverein Väteraufbruch für Kinder e.V. Wiesbaden - Rhein-Nahe - Hunsrück und ihren beispielhaften Schicksalen wird ein erwachsenes Scheidungskind aus München vorgestellt, das im Alter von nunmehr 43 Jahren über seine lange Leidensgeschichte aufgrund des Vaterentzuges berichtet. Auch eine Mutter kommt zu Wort, die zunächst ihre Zwillinge über Jahre vom Vater fernhielt. Über die Beratung in Cochem kam sie aber zu der Erkenntnis, dass dieses Verhalten falsch ist. Inzwischen sehen die Kinder ihren Vater wieder regelmäßig, was auch die Mutter als notwendiges und für die Kinder unerlässliches Bedürfnis und Grundrecht akzeptiert.

Zum hier angezeigten SWR Film
http://www.swr.de/viertel-nach-sechs/-/id=1619054/1g1239s/index.html


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