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10.07.2005 In der heutigen Frankfurter
Sonntagszeitung Nr. 27 vom 10.07.2005, S. 66 findet sich unter der
Ueberschrift „Vaters Kind ohne sicheren Boden“ ein lesenswerter
Beitrag zu dem BGH-Urteil, wonach ein heimlich vom Vater eingeholter DNA-Test
im Anfechtungsverfahren nicht verwendet werden darf. Die deutsche Justiz
behandelt das Grundrecht des Vaters von vornherein als nachrangig, weil
die Wahrheit heimlich ermittelt wurde. Der Redakteur berichtet
ausfuehrlich über den Beitrag „Zwar sagte die Mutter, dass ich von ihm bin –
aber ich weiß es nicht“ der Rechtshistorikerin. Regina Ogorek in
der Festschrift ‚Summa, Dieter Simon zum 70. Geburtstag’, Ffm 2005. Dort fragt sich die
Frankfurter Professorin recht kritisch zu genanntem BGH-Urteil, … , „ob ein Recht, seine
Identität nicht zu finden, tatsächlich zu den zentralen Anliegen unserer
Rechtsordnung zählt.“
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02.07.2005 Am 6. Juli 2005 feiert einer
der wahrhaft grossen und zu Recht von vielen Menschen verehrte Dalai Lama
seinen 70. Geburtstag. Er ist seit Jahrzehnten ein wahrer friedlicher Kämpfer
für Frieden, Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe. Ich erlaube mir, zu Ehren
Seiner Heiligkeit auf der Eingangsseite zu meiner homepage
ein Wort des Dalai Lama zu setzen, das aus dessen ‚Buch der Menschlichkeit’
und dem darin enthaltenen Aufruf entnommen ist. Für weitere Informationen
hierzu darf ich verweisen auf http://www.juelicher-gesellschaft.de/ oder ganz einfach und „Dalai Lama“ eingeben |
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30.06.2005 |
28.06.2005
In diesen Tagen fand ich im Internet
20 Bitten von Kindern
"Liebe Mama und lieber Papa ……
1. Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, bei dem ich hauptsächlich wohne und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso. ……“
Diese sehr schön formulierten 20 Bitten stammen aus der Feder der engagierten Autorin Dr. Karin Jäckel. Aus meiner fachlichen Sicht ist dem, auch nach Diskussion mit Familienpsychologen, nichts hinzuzufügen. Sie können alle 20 Bitten auf Frau Dr. Jäckels Seiten weiterlesen unter
© Der Text unterliegt dem Copyright. Alle Rechte bei der Autorin www.karin-jaeckel.de.http://www.karin-jaeckel-autorin.de/werhilft/waskinderwollen2.html
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25.06.2005 „Das große Glück, ein Kind zu sein…“ Mit dieser Zeile beginnt ein mir unter der
Überschrift ‚Über das Lebensalter’ zugespielter Text, dessen Verfasser mir
leider nicht bekannt ist. Sie finden den gesamten Text in Versform in meiner
Rubrik |
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25.05.2005 Soeben erschien ein neuer
umfangreicher Aufsatz zur Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation
Syndrome - PAS) |
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24.05.2005 Meine Kurzstellungnahme
zum augenblicklichen Stand der leider nicht enden wollenden
Auseinandersetzung in Sachen Görgülü: |
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06.05.2005 Wer meine anwaltliche
Arbeit kennt, weiss, dass ich seit Jahren die Rechtsmeinung vertrete, dass
die deutsche Regelung des § 1685 Abs. I BGB (Grosselternumgang) nicht mit der
Strassburger Rechtsprechung zu vereinbaren ist. Nach meiner Auffassung müssen
nicht Grosseltern beweisen, dass der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist,
sondern Antragsgegner(in) hätte zu beweisen, dass dieser Umgang im Einzelfall
dem Kindeswohl schadet. In dieser leider erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung heisst es in der Begründung weiter: „Für die Erziehung des Kindes ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern, beschränkt wird. Vielmehr fördert es die geistig-seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, insbesondere auch mit den Grosseltern.“ |
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05.04.2005 Nachfolgend möchte ich ein
sehr wichtiges Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Band
74, 358 an dieser Stelle veröffentlichen. Diese Fundstelle erscheint mir von
großer Bedeutung im Zusammenhang mit der in den vergangenen Monaten geführten
Diskussion zwischen dem Bundesverfassungsgericht einerseits und dem
Europäischen Gericht für Menschenrechte (EGMR) andererseits über das
Verhältnis von Entscheidungen der beiden höchsten Gerichte zueinander..
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05.04.2005 Nachfolgend möchte ich noch einmal eine bereits zu einem früheren Zeitpunkt unter NEUES gebrachte Darstellung der Schwierigkeiten veröffentlichen, die nach derzeitiger Rechtslage der Durchsetzung von Umgang zu einem ausserehelichen Kind einem Vater im Wege stehen. 1.) Eine wesentliche Verbesserung der Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts dieser Väter kann ich seit Elsholz nur sehr bedingt feststellen. Es hängt letztlich immer wieder sowohl vom zuständigen Jugendamtsmitarbeiter(in) als auch insbesondere vom Richter(in) ab. Dabei ist sicherlich nicht zu bestreiten, dass auch ideologische Einflüsse eine Rolle spielen. 2.)
Zwar unterscheidet der Gesetzgeber seit Inkrafttreten des KindRG vom
01.07.1998 umgangsrechtlich nicht mehr zwischen ehelichen und außerhalb einer
Ehe geborenen (nichtehelichen) Kindern. Praktisch ist jedoch die
Durchsetzbarkeit eines gerichtlich beschlossenen Umgangsrechtes sehr
unterschiedlich: Bei
Verhinderung des Umgangsrechtes mit dem ehelichen Kind durch den betreuenden
Elternteil kann das Gericht gemäß § 1696 BGB das Sorgerecht bzw. zumindest
das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den anderen Elternteil übertragen. 3.) Wenn hingegen
das väterliche Umgangsrecht mit einem nicht ehelich geborenen Kind von der
regelmäßig allein sorgeberechtigten Mutter verhindert wird, so stellt die
dann einschlägige Regelung des § 1666 BGB eine wesentlich höhere Hürde dar,
um bei Gericht einen Wechsel der Betreuung zum Vater durchzusetzen. Gerade
wegen dieser großen rechtlichen Hürde sind die bei Umgangsverweigerung
erforderlichen Verfahren sehr zeitaufwendig und geben dem betreuenden Elternteil
(Mutter) oftmals genügend Zeit, um das Kind dem Vater so stark zu entfremden,
dass das Kind es schließlich selbst ablehnt, zum Vater zu wechseln. 4.) Weil das
väterliche Umgangsrecht mit einem ausserehelich geborenen Kind nicht mit der
in letzter Konsequenz möglichen Rechtsfolge des Wechsels des Kindes zum Vater
durchsetzbar ist, kann man entgegen den Behauptungen des Gesetzgebers nicht
davon sprechen, dass das Umgangsrecht aller Kinder durch das KindRG
gleichgestellt worden sei. Letztlich wird den ausserehelich geborenen Kindern
das Menschenrecht auf Umgang mit dem Vater, wenn die Mutter dessen
Umgangsrecht zu verhindern sucht, vom Staate nicht ausreichend
geschützt. 5.)
Schließlich fällt mir in jahrelanger Praxis auf, dass vielen Vätern neben
ihrer Unterhaltsverpflichtung das Geld fehlt, um ein langes und kostspieliges
Umgangsrechtsverfahren zu finanzieren. Dem gegenüber hat in der Mehrzahl der
Fälle die umgangsvereitelnde Mutter einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Das führt in vielen Fällen zu väterlicher Resignation und damit für das Kind
zum Vaterverlust. |
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04.04.2005 Eiliger Hinweis auf wichtige Fernsehsendung Am Dienstag den 05.04.2005 überträgt das ZDF von 22:15 Uhr bis 22:45 Uhr in der Sendung "37°" |
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OSTERN 2005 …“Frauen, die
nur ein Kind und keinen Mann dazu wollen, kann ich nicht verstehen. Ich finde
das egoistisch und falsch.“ Und „Ehe ist nicht
nur Vergnügen“
Mein Osterwunsch: Es wäre von grossem Wert, wenn auch andere prominente Persönlichkeiten aus Film und Fernsehen sich ähnlich äussern würden. Unsere junge Generation braucht solche Vorbilder! |
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20.03.2005 Auf vielfachen Wunsch: Ein
Gästebuch wurde neu eingerichtet! Der Anregung aus dem Kreise meiner website-Besucher folgend habe ich mich entschlossen, ein Gästebuch einzurichten. Ich würde mich freuen, auf diese Weise zu erfahren, was Ihre Wünsche sind, was Sie vermissen und wie ich den Informationsgehalt meiner website verbessern könnte. Zwar freue ich mich über die durchgehend hohen täglichen Zugriffe - nicht selten auch 100/Tag, bei zwischen 100 und bis über 300 angeklickten Seiten - , aber kenne leider weder die user noch deren Wünsche. Allerdings ist mir aus (Fern)-Gesprächen durchaus bekannt, dass meine website nicht nur von Eltern(teilen), sondern auch von Gerichten, Ämtern, Psychologen und sogar Politikern angeklickt wird. Dagegen kaum noch von Anwaltskollegen, nachdem ich die einschlägige Rechtsprechung nicht mehr umfassend wiedergebe. Ich freue mich also, wenn Sie mein Gästebuch (siehe linke Leiste auf Hauptseite, unten) benutzen. Für längere Mitteilungen steht Ihnen aber auch meine emal-Adresse drpkmuc@koeppel-kindschaftsrecht.de zur Verfügung. Bitte vermerken Sie dann ausdrücklich, dass ich es ggf. unter Zuschriften in meiner Homepage veröffentlichen darf. Sowohl für Gästebuch wie auch Zuschriften ist es möglich, ohne komplette Namensangabe, nur mit Vornamen oder Initialen zu unterzeichnen. |
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19.03.2005 Die Cochemer Praxis nun auch in
Sachsen! Einer Meldung der Freien Presse zufolge hat das Cochemer Modell – das ja inzwischen treffender als Cochemer Praxis bezeichnet wird – jetzt auch in Sachsen Einzug gehalten. Das haben Richter am OLG Dresden erklärt, damit Kinder im Konflikt ihrer Eltern nicht instrumentalisiert werden und keinen dauerhaften psychischen Schaden nehmen. Für mich wird es jetzt spannend, wo das wundervolle Beispiel der Cochemer Behörden jetzt schneller um sich greift: in der alten Bundesrepublik oder in den neuen Bundesländern. Da wird sich zeigen, wem es tatsächlich um das wirkliche Wohl unserer von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder geht. |
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25.02.2005 Zur vorbildhaften Arbeit des Familiengerichts Holzminden Seit heute liegt mir das auf neuesten Stand gebrachte Merkblatt des
Familiengerichts Holzminden zum familiengerichtlichen vor. Und ich bin geradezu begeistert. Denn hier wird von einem Familiengericht die eigentliche Grundidee der Kindschaftsrechtsreform von 1998 in selten klarer Weise in die Praxis umgesetzt. Dazu zwei Beispiele: -- Aus der 1998 veränderten Überschrift
des § 1626 BGB folgt, dass nicht mehr von -- „Es ist Aufgabe des Jugendamtes,
des Gerichts und der Anwälte, sowie ggf. des An die Adresse eines „kämpferischen Exemplars der (Anwalts-)Zunft“ gerichtet heisst es in dem hier vorgestellten Merkblatt: „Drohungen und Kampfansagen (…) verstoßen gegen das Vermittlungsgebot des Gesetzes, das auch davon ausgeht, dass sich zerstrittene Eltern für eine Vermittlung zur Verfügung stellen.“ Nach meiner eigenen anwaltlichen Erfahrung in kindschaftsrechtlichen Verfahren ist die kämpferische, manchmal sogar verletzende Arbeitsweise einiger (ich möchte das in keiner Weise verallgemeinern!) Kollegen durchaus ein Problem. Ich freue mich daher sehr, dass dieses Problem in jüngster Zeit (vgl. KindPrax Nr.1/2005 sowie website www.vaeterfuerkinder.de) wieder in den Blickpunkt gerückt wird. Das vorgestellte Merkblatt des Familiengerichts Holzminden, wie auch die vor einem knappen Jahr hier vorgestellte Cochemer Praxis (vgl. unter NEUES 18.03.2004) machen mir Hoffnung, dass die deutsche Familiengerichtspraxis auf dem Weg in eine bessere Zukunft für unsere von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder ist. Ich bedanke mich beim Familiengericht Holzminden fuer die Erlaubnis, das Merkblatt auf meiner website veroeffentlichen zu duerfen. |
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30.01.2005 Hommage an Albert Einstein
Aus einem ganz einfachen Grund spielte Albert Einstein für mich schon in jungen Jahren deshalb eine große Rolle, weil er exakt an meinem 22. Geburtstag verstarb. Dieses zufällige Zusammentreffen beschäftigte mich auch in jüngerer Zeit, als ich auf der Suche nach treffenden Aphorismen zu meinen Lieblingsthemen Wahrheit und Gerechtigkeit recherchierte. Ein Wort des wohl berühmtesten
Nobelpreisträgers des 20. Jahrhunderts gefiel mir besonders gut und machte
ich zum Leitmotiv meiner anwaltlichen Tätigkeit: |
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02.01.2005 Wo waren die Propheten der Flutkatastrophe? Wir alle waren und sind Zeugen einer Tragoedie, wie sie in ihrem Ausmass wahrscheinlich seit Menschengedenken, jedenfalls seit 2000 Jahren, nicht stattgefunden hat. Da
wuerde es mich interessieren, ob irgendjemand dieses Ereignis vorhergesehen
hat. Ich meine damit nicht die ursaechliche geologische Verwerfung, sondern
vielmehr das unvorstellbare menschliche Leid, das als Folge hervorgerufen
wurde. Ich
wuerde gern wissen, ob irgend jemand von einer solchen Vorhersage oder
Prophezeiung erfahren hat, die nachweislich vor Eintritt des Ungluecks bzw.
seiner Ursache abgegeben wurde. Oder
auch von einem Horoskopsteller gewarnt wurde, in diesen Tagen in das
Ungluecksgebiet zu reisen. Für
entsprechende Hinweise waere ich ausserordentlich dankbar. Bitte
verbreiten Sie meine Frage auch in den nicht-deutschsprachigen Laendern, die
ebenfalls Opfer der Flutkatastrophe zu beklagen haben. Peter Koeppel |