NEUES Q1/Q2 2005
 


10.07.2005 
=========

In der heutigen Frankfurter Sonntagszeitung Nr. 27 vom 10.07.2005, S. 66

findet sich unter der Ueberschrift „Vaters Kind ohne sicheren Boden“ ein lesenswerter Beitrag zu dem BGH-Urteil, wonach ein heimlich vom Vater eingeholter DNA-Test im Anfechtungsverfahren nicht verwendet werden darf. Die deutsche Justiz behandelt das Grundrecht des Vaters  von vornherein als nachrangig, weil die Wahrheit heimlich ermittelt wurde.

 

Der Redakteur berichtet ausfuehrlich über den Beitrag „Zwar sagte die Mutter, dass ich von ihm bin – aber ich weiß es nicht“  der Rechtshistorikerin. Regina Ogorek in der Festschrift ‚Summa, Dieter Simon zum 70. Geburtstag’, Ffm 2005.

Dort fragt sich die Frankfurter Professorin recht kritisch zu genanntem BGH-Urteil,

… , „ob ein Recht, seine Identität nicht zu finden, tatsächlich zu den zentralen Anliegen unserer Rechtsordnung zählt.“

 


 

 

02.07.2005 
=========

Am 6. Juli 2005 feiert einer der wahrhaft grossen und zu Recht von vielen Menschen verehrte Dalai Lama seinen 70. Geburtstag. Er ist seit Jahrzehnten ein wahrer friedlicher Kämpfer für Frieden, Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe.

 

Ich erlaube mir, zu Ehren Seiner Heiligkeit  auf der Eingangsseite zu meiner homepage  ein Wort des Dalai Lama zu setzen, das aus dessen ‚Buch der Menschlichkeit’ und dem darin enthaltenen Aufruf entnommen ist.

 

Für weitere Informationen hierzu darf ich verweisen auf

http://www.juelicher-gesellschaft.de/

oder ganz einfach

www.google.de

und „Dalai Lama“ eingeben


 

30.06.2005 
=========
Zur angemessenen Kostenbeteiligung der Mutter an den Umgangskosten des Vaters
 
Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des OLG Dresden vom 07.02.2005 kann es angemessen sein, dass die Mutter das gemeinsame Kind jeweils beim umgangsberechtigten Vater auf ihre Kosten wieder abholt, wenn infolge Umzugs der Mutter mit dem Kind eine größere Entfernung der Wohnsitze der Eltern entstanden ist und beengte finanzielle Verhältnisse des umgangsberechtigten Vaters vorliegen.
 
Zur Begründung verweist das OLG Dresden auf die wechselseitige Loyalitätsverpflichtung (vgl. § 1684 II S.1 BGB), „die sich auch darin äußern kann, dass der betreuende Elternteil an dem entstehenden Aufwand zu beteiligen ist, wenn das Umgangsrecht ansonsten totes Papier bliebe (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 809 = NJW 2002 1863).“
 
OLG Dresden 20. ZS – FamS -. Beschluss v. 07.02.2005 – 20 UF 896/04,
FamRZ 2005, S. 927


28.06.2005

In diesen Tagen fand ich im Internet

20 Bitten von Kindern

"Liebe Mama und lieber Papa ……

1. Vergesst nie: Ich bin das Kind von euch beiden. Ich habe jetzt zwar einen Elternteil, bei dem ich hauptsächlich wohne und der die meiste Zeit für mich sorgt. Aber ich brauche den anderen genauso. ……“

Diese sehr schön formulierten 20 Bitten stammen aus der Feder der engagierten Autorin Dr. Karin Jäckel. Aus meiner fachlichen Sicht ist dem, auch nach Diskussion mit Familienpsychologen, nichts hinzuzufügen. Sie können alle 20 Bitten auf Frau Dr. Jäckels Seiten weiterlesen unter

http://www.karin-jaeckel-autorin.de/werhilft/waskinderwollen2.html

© Der Text unterliegt dem Copyright. Alle Rechte bei der Autorin www.karin-jaeckel.de.

 

25.06.2005 
=========

„Das große Glück, ein Kind zu sein…“

 

Mit dieser Zeile beginnt ein mir unter der Überschrift ‚Über das Lebensalter’ zugespielter Text, dessen Verfasser mir leider nicht bekannt ist. Sie finden den gesamten Text in Versform in meiner Rubrik

 Literarische Fundsachen

 


 

25.05.2005 
=========

Soeben erschien ein neuer umfangreicher Aufsatz zur Eltern-Kind-Entfremdung (Parental Alienation Syndrome  - PAS)
in Zentralblatt für Jugendrecht 2005, S. 186-200:

Richard A. Warshak, Ph.D., University of Texas, Southwestern Medical Center at Dallas,
aus dem Amerikanischen übersetzt von Christian T. Dum, Ph.D.

Eltern-Kind-Entfremdung und Sozialwissenschaften

Sachlichkeit statt Polemik

Dieser Aufsatz zieht einen sehr umfangreichen Bestand an Literatur heran, um Konzept und Behandlung von Eltern-Kind-Entfremdung in wissenschaftlich hervorragender Weise zu analysieren. Die hauptsächlichen Streitpunkte werden beleuchtet und Information bereitgestellt, um Anwälten, Richtern und Sachverständigen zu helfen, die Nützlichkeit verschiedener Perspektiven zu beurteilen.


Elterliches Entfremdungssyndrom [Parental Alienation Syndrom (PAS)], das am weitesten verbreitete Konzept, wird dabei durch die folgenden drei wesentlichen Elemente definiert. 1) Ablehnung oder Verunglimpfung eines Elternteils, die das Ausmaß einer Kampagne erreichen, d.h. andauernd und nicht nur als gelegentliche Episode; 2) die Ablehnung ist irrational, d.h. die Entfremdung ist nicht eine angemessene Reaktion auf das Verhalten des abgelehnten Elternteils und 3) sie ist Teilresultat des Einflusses des entfremdenden Elternteils. Wenn eines dieser drei Elemente fehlt, ist die Bezeichnung PAS nicht anwendbar.

Dr. med. Wilfrid von Boch-Galhau / Christian T. Dum, Ph.D.
Mein erster Kommentar:

Diese Veröffentlichung von Dr. Warshak erscheint mir insbesondere auch im Hinblick auf die in Deutschland sehr intensive und teilweise PAS ablehnende Diskussion außerordentlich wichtig. Zu näheren Informationen und dem Inhalt (Kapitelüberschriften) darf verwiesen werden auf die Website von
www.vaeterfuerkinder.de/warshak.htm

 


 

 

24.05.2005 
=========

Meine Kurzstellungnahme zum augenblicklichen Stand der leider nicht enden wollenden Auseinandersetzung in Sachen Görgülü:
 
In sowohl verfassungs- als auch konventionsrechtlicher Sicht ist unbestritten, dass die Organe der deutschen Jugendhilfe in gleicher Weise an Urteile des EGMR gebunden sind wie deutsche Gerichte. Deshalb ist es für mich absolut unverständlich, dass es dem für den Fall Görgülü bzw. das Kind Christofer zuständigen Jugendamt bzw. dem eingesetzten Amtsvormund möglich ist, den sowohl vom EGMR als auf vom BVerfG beschlossenen Umgang zwischen Vater Görgülü und dessen Sohn Christofer immer noch zu verhindern.

Vgl. dazu auch die wichtige und ganz eindeutige Veröffentlichung


Dr. Jens Meyer-Ladewig, Wachtberg, und Dr. Herbert Petzold, Strassburg:


            Die Bindung deutscher Gerichte an Urteile des EGMR


in NJW 2005, SS. 15 – 29


Dr. Meyer-Ladewig ist Ministerialdirigent a.D. im BMJ und Autor des maßgeblichen EMRK – Handkommentars, Nomos Baden-Baden, 1. Aufl. 2003;

Prof. Dr. Petzold ist Kanzler a.D. des EGMR

 


 

06.05.2005 
=========

Wer meine anwaltliche Arbeit kennt, weiss, dass ich seit Jahren die Rechtsmeinung vertrete, dass die deutsche Regelung des § 1685 Abs. I BGB (Grosselternumgang) nicht mit der Strassburger Rechtsprechung zu vereinbaren ist. Nach meiner Auffassung müssen nicht Grosseltern beweisen, dass der Umgang dem Kindeswohl dienlich ist, sondern Antragsgegner(in) hätte zu beweisen, dass dieser Umgang im Einzelfall dem Kindeswohl schadet. 
Deshalb freue ich mich ganz besonders über die folgende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln, die erst jetzt bekannt wird:
 
Prinzipiell entspricht ein Besuch der Grosseltern auch dem Kindeswohl.“  

OLG Köln - §§ 1628, 1697a BGB

Beschluss vom 4.6.2004, letzter Satz des 2. Leitsatzes, 
FamRZ 2005, 644/645

In dieser leider erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung heisst es in der Begründung weiter:

Für die Erziehung des Kindes ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie, bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern, beschränkt wird. Vielmehr fördert es die geistig-seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, insbesondere auch mit den Grosseltern.“


 

05.04.2005 
=========

Nachfolgend möchte ich ein sehr wichtiges Zitat aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Band 74, 358 an dieser Stelle veröffentlichen. Diese Fundstelle erscheint mir von großer Bedeutung im Zusammenhang mit der in den vergangenen Monaten geführten Diskussion zwischen dem Bundesverfassungsgericht einerseits und dem Europäischen Gericht für Menschenrechte (EGMR) andererseits über das Verhältnis von Entscheidungen der beiden höchsten Gerichte zueinander.. 

BVerfGE 74, 358(370) = NJW 1990, 2741, (2742): 


„Bei der Auslegung des Grundgesetzes sind auch Inhalt und Entwicklungsstand der Europäischen Menschenrechtskonvention in Betracht zu ziehen, sofern dies nicht zu einer Einschränkung oder Minderung des Grundrechtsschutzes nach dem Grundgesetz führt, eine Wirkung, die die Konvention indes selbst ausgeschlossen wissen will (Art. 60 EMRK). Deshalb dient insoweit auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten und rechtsstaatlichen Grundsätzen des Grundgesetzes. Auch Gesetze – hier die Strafprozessordnung – sind im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auszulegen und anzuwenden, selbst wenn sie zeitlich später erlassen worden sind als ein geltender völkerrechtlicher Vertrag; denn es ist nicht anzunehmen, dass der Gesetzgeber, sofern er dies nicht klar bekundet hat, von völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen oder die Verletzung solcher Verpflichtungen ermöglichen will.“ 


 

05.04.2005 
=========

Nachfolgend möchte ich noch einmal eine bereits zu einem früheren Zeitpunkt unter NEUES gebrachte Darstellung der Schwierigkeiten veröffentlichen, die nach derzeitiger Rechtslage der Durchsetzung von Umgang zu einem ausserehelichen Kind einem Vater im Wege stehen. 

1.) Eine wesentliche Verbesserung der Durchsetzbarkeit des Umgangsrechts dieser Väter kann ich seit Elsholz nur sehr bedingt feststellen. Es hängt letztlich immer wieder sowohl vom zuständigen Jugendamtsmitarbeiter(in) als auch insbesondere vom Richter(in) ab. Dabei ist sicherlich nicht zu bestreiten, dass auch ideologische Einflüsse eine Rolle spielen. 

2.) Zwar unterscheidet der Gesetzgeber seit Inkrafttreten des KindRG vom 01.07.1998 umgangsrechtlich nicht mehr zwischen ehelichen und außerhalb einer Ehe geborenen (nichtehelichen) Kindern. Praktisch ist jedoch die Durchsetzbarkeit eines gerichtlich beschlossenen Umgangsrechtes sehr unterschiedlich: 

Bei Verhinderung des Umgangsrechtes mit dem ehelichen Kind durch den betreuenden Elternteil kann das Gericht gemäß § 1696 BGB das Sorgerecht bzw. zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf den anderen Elternteil übertragen. 

3.) Wenn hingegen das väterliche Umgangsrecht mit einem nicht ehelich geborenen Kind von der regelmäßig allein sorgeberechtigten Mutter verhindert wird, so stellt die dann einschlägige Regelung des § 1666 BGB eine wesentlich höhere Hürde dar, um bei Gericht einen Wechsel der Betreuung zum Vater durchzusetzen. 

Gerade wegen dieser großen rechtlichen Hürde sind die bei Umgangsverweigerung erforderlichen Verfahren sehr zeitaufwendig und geben dem betreuenden Elternteil (Mutter) oftmals genügend Zeit, um das Kind dem Vater so stark zu entfremden, dass das Kind es schließlich selbst ablehnt, zum Vater zu wechseln. 

4.) Weil das väterliche Umgangsrecht mit einem ausserehelich geborenen Kind nicht mit der in letzter Konsequenz möglichen Rechtsfolge des Wechsels des Kindes zum Vater durchsetzbar ist, kann man entgegen den Behauptungen des Gesetzgebers nicht davon sprechen, dass das Umgangsrecht aller Kinder durch das KindRG gleichgestellt worden sei. Letztlich wird den ausserehelich geborenen Kindern das Menschenrecht auf Umgang mit dem Vater, wenn die Mutter dessen Umgangsrecht zu verhindern sucht, vom Staate nicht ausreichend geschützt. 

5.) Schließlich fällt mir in jahrelanger Praxis auf, dass vielen Vätern neben ihrer Unterhaltsverpflichtung das Geld fehlt, um ein langes und kostspieliges Umgangsrechtsverfahren zu finanzieren. Dem gegenüber hat in der Mehrzahl der Fälle die umgangsvereitelnde Mutter einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Das führt in vielen Fällen zu väterlicher Resignation und damit für das Kind zum Vaterverlust. 


 

04.04.2005 
=========

Eiliger Hinweis auf wichtige Fernsehsendung

Am Dienstag den 05.04.2005  überträgt das  ZDF von 22:15 Uhr bis 22:45 Uhr in der Sendung "37°" 

"Kampf ums Kind - Wenn Eltern zu "Entführern" werden".


 

OSTERN 2005 
===========

…“Frauen, die nur ein Kind und keinen Mann dazu wollen, kann ich nicht verstehen. Ich finde das egoistisch und falsch.“ 

Und 

„Ehe ist nicht nur Vergnügen“ 


So die bekannte Schauspielerin Barbara Wussow (43) in einem Interview in der Abendzeitung vom 22.03.2005. 
(es lohnt sich, das volle Interview zu lesen, aus dem hier leider nicht noch mehr zitiert werden darf. Sicherlich liefert der Verlag gern diese Ausgabe nach) 

Mein Osterwunsch: 

Es wäre von grossem Wert, wenn auch andere prominente Persönlichkeiten aus Film und Fernsehen sich ähnlich äussern würden. Unsere junge Generation braucht solche Vorbilder!


 

20.03.2005 
========= 

Auf vielfachen Wunsch: 

Ein Gästebuch wurde neu eingerichtet! 

Der Anregung aus dem Kreise meiner website-Besucher folgend habe ich mich entschlossen, ein Gästebuch einzurichten. Ich würde mich freuen, auf diese Weise zu erfahren, was Ihre Wünsche sind, was Sie vermissen und wie ich den Informationsgehalt meiner website verbessern könnte. Zwar freue ich mich über die durchgehend hohen täglichen Zugriffe - nicht selten auch 100/Tag, bei zwischen 100 und bis über 300 angeklickten Seiten - , aber kenne leider weder die user noch deren Wünsche. Allerdings ist mir aus (Fern)-Gesprächen durchaus bekannt, dass meine website nicht nur von Eltern(teilen), sondern auch von Gerichten, Ämtern, Psychologen und sogar Politikern angeklickt wird. Dagegen kaum noch von Anwaltskollegen, nachdem ich die einschlägige Rechtsprechung nicht mehr umfassend wiedergebe. Ich freue mich also, wenn Sie mein Gästebuch (siehe linke Leiste auf Hauptseite, unten) benutzen. Für längere Mitteilungen steht Ihnen aber auch meine emal-Adresse drpkmuc@koeppel-kindschaftsrecht.de zur Verfügung. Bitte vermerken Sie dann ausdrücklich, dass ich es ggf. unter Zuschriften in meiner Homepage veröffentlichen darf. Sowohl für Gästebuch wie auch Zuschriften ist es möglich, ohne komplette Namensangabe, nur mit Vornamen oder Initialen zu unterzeichnen. 


 

19.03.2005 
========= 

Die Cochemer Praxis nun auch in Sachsen! 

Einer Meldung der Freien Presse zufolge hat das Cochemer Modell – das ja inzwischen treffender als Cochemer Praxis bezeichnet wird – jetzt auch in Sachsen Einzug gehalten. Das haben Richter am OLG Dresden erklärt, damit Kinder im Konflikt ihrer Eltern nicht instrumentalisiert werden und keinen dauerhaften psychischen Schaden nehmen. 

- zur Meldung -

Für mich wird es jetzt spannend, wo das wundervolle Beispiel der Cochemer Behörden jetzt schneller um sich greift: in der alten Bundesrepublik oder in den neuen Bundesländern. Da wird sich zeigen, wem es tatsächlich um das wirkliche Wohl unserer von Trennung und Scheidung betroffenen Kinder geht. 


 

25.02.2005 
=========

Zur vorbildhaften Arbeit des Familiengerichts Holzminden

Seit heute liegt mir das auf neuesten Stand gebrachte

Merkblatt des Familiengerichts Holzminden zum familiengerichtlichen 
Verfahren  nach § 1671 BGB (Sorgepflicht) und § 1684 BGB (Recht des 
Kindes auf Umgang mit dem nicht betreuenden Elternteil) 

vor. Und ich bin geradezu begeistert. Denn hier wird von einem Familiengericht  die eigentliche Grundidee der Kindschaftsrechtsreform von 1998 in selten klarer Weise in die Praxis umgesetzt. Dazu zwei Beispiele:

-- Aus der 1998 veränderten Überschrift des § 1626 BGB  folgt, dass nicht mehr von 
   ‚Sorgerecht’, sondern nur noch von „Elterliche Sorge“ gesprochen werden kann.

-- „Es ist Aufgabe  des Jugendamtes, des Gerichts und der Anwälte, sowie ggf. des 
   Sachverständigen, zur Stärkung der Elternautonomie beizutragen.und sich um die 
   Vermittlung zwischen den Eltern zu bemühen.“

An die Adresse eines „kämpferischen Exemplars der (Anwalts-)Zunft“ gerichtet heisst es in dem hier vorgestellten Merkblatt: „Drohungen und Kampfansagen (…) verstoßen gegen das Vermittlungsgebot des Gesetzes, das auch davon ausgeht, dass sich zerstrittene Eltern für eine Vermittlung zur Verfügung stellen.“

Nach meiner eigenen anwaltlichen Erfahrung in kindschaftsrechtlichen Verfahren ist die kämpferische, manchmal sogar verletzende Arbeitsweise einiger (ich möchte das in keiner Weise verallgemeinern!) Kollegen durchaus ein Problem. Ich freue mich daher sehr, dass dieses Problem in jüngster Zeit (vgl. KindPrax Nr.1/2005 sowie website www.vaeterfuerkinder.de) wieder in den Blickpunkt gerückt wird.

Das vorgestellte Merkblatt des Familiengerichts Holzminden,  wie auch die vor einem knappen Jahr hier vorgestellte Cochemer Praxis (vgl. unter NEUES 18.03.2004) machen mir Hoffnung, dass die deutsche Familiengerichtspraxis auf dem Weg in eine bessere Zukunft für unsere von Trennung und Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kinder ist.

Ich bedanke mich beim Familiengericht Holzminden fuer die Erlaubnis, das Merkblatt auf meiner website veroeffentlichen zu duerfen.


 

30.01.2005 
========= 

Hommage an Albert Einstein


Zum heutigen Tage, an dem zu Ehren von Albert Einstein in Berlin eine Ausstellung feierlich eröffnet wird, möchte auch ich dieses nach meiner Einschätzung größten Deutschen des 20. Jahrhunderts gedenken.

Aus einem ganz einfachen Grund spielte Albert Einstein für mich schon in jungen Jahren deshalb eine große Rolle, weil er exakt an meinem 22. Geburtstag verstarb. Dieses zufällige Zusammentreffen beschäftigte mich auch in jüngerer Zeit, als ich auf der Suche nach treffenden Aphorismen zu meinen Lieblingsthemen Wahrheit und Gerechtigkeit recherchierte. 

Ein Wort des wohl berühmtesten Nobelpreisträgers des 20. Jahrhunderts gefiel mir besonders gut und machte ich zum Leitmotiv meiner anwaltlichen Tätigkeit:
 


 

02.01.2005 
========= 
(aus traurig-aktuellem Anlass heute etwas ganz anderes:)

Wo waren die Propheten der Flutkatastrophe?

Wir alle waren und sind Zeugen einer Tragoedie, wie sie in ihrem Ausmass wahrscheinlich seit Menschengedenken, jedenfalls seit 2000 Jahren, nicht stattgefunden hat.

 

Da wuerde es mich interessieren, ob irgendjemand dieses Ereignis vorhergesehen hat. Ich meine damit nicht die ursaechliche geologische Verwerfung, sondern vielmehr das unvorstellbare menschliche Leid, das als Folge hervorgerufen wurde. 

 

Ich wuerde gern wissen, ob irgend jemand von einer solchen Vorhersage oder Prophezeiung erfahren hat, die nachweislich vor Eintritt des Ungluecks bzw. seiner Ursache abgegeben wurde.

 

Oder auch von einem Horoskopsteller gewarnt wurde, in diesen Tagen in das Ungluecksgebiet zu reisen.

Für entsprechende Hinweise waere ich ausserordentlich dankbar.

Bitte verbreiten Sie meine Frage auch in den nicht-deutschsprachigen Laendern, die ebenfalls Opfer der Flutkatastrophe zu beklagen haben. 

Peter Koeppel
Drpkmuc@aol.com


 

 


Zum Index Neues

Zurück zur Startseite