© 25.Mai.2001        /        Peter Koeppel
 

NACHTRAG VOM 13.08.2001




Ich möchte meine oben geäusserte Skepsis bezüglich der zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 1626a BGB heute korrigieren:

Inzwischen mehren sich die Stimmen, welche den ablehnenden Beschluss des BGH vom 04.04.2001 für verfassungswidrig bzw. korrekturbedürftig halten.
 
 

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