KOEPPEL´S
NETZKOMMENTAR NUMMER EINS:
Dolto, Kindeswohl und
die deutschen Familiengerichte
Die weltbekannte französische
Kinderanalytikerin und Kindertherapeutin Francoise Dolto
(gest. 1989) schrieb in ihrem zeitlos aktuellen
Buch
Scheidung. Wie ein Kind sie erlebt
Francoise Dolto im Gespräch mit
Inès Angelino
Klett-Cotta 1993, ISBN 3-608-95978-5,
"Bei Gericht wiederum sollte man nicht
übersehen, daß die Maßnahmen, die 'zum Wohle des
Kindes' getroffen werden, die Ausgangsbasis für die Autonomie des
Heranwachsenden sind. Die Entwicklung des Kindes verläuft
dynamisch, und deshalb sollte der Beschluß über das
Sorgerecht immer wieder überprüft werden. ... Dabei sollten
auch die neuesten psychologischen Erkenntnisse herangezogen werden. Das
Sorgerecht muß unter drei verschiedenen Gesichtspunkten zuerkannt
werden:
- was im Augenblick dem
Wohl des Kindes dient, damit es nicht "kaputtgeht";
- was mittelfristig dem
Wohl des Kindes dient, damit es nach dieser schweren Zeit seine
Entwicklungsdynamik wiedergewinnt;
- und was langfristig
dem Wohl des Kindes dient, damit es sich von seinen Eltern trennen kann."
Hierzu ist anzumerken:
- Das ins Deutsche übersetzte
Buch stammt aus der Zeit vor der jüngsten deutschen
Kindschaftsrechtsreform, deshalb ist das Wort Sorgerecht durch
Lebensmittelpunkt zu ersetzen.
- Der Hinweis der Autorin auf die
mittel- und langfristige Auswirkung entspricht der Aussage
"Nach unsere Auffasung ist unter Kindeswohl nicht nur das kurz-,
sondern vor allem auch das mittel- und langfristige Interesse des
Kindes an einer
gesunden Entwicklung und an seiner späteren
Beziehungsfähigkeit zu verstehen." (Kodjoe / Koeppel in: DAVorm
1998, Sp. 136 oben)
Zwar haben sich die
Sorgerechtsentscheidungen stets am Kindeswohl zu orientieren, jedoch
wird ihre mittel- und langfristige Auswirkung nur selten beachtet und
vielmehr, gestützt auf ähnlich argumentierende
familienpsychologische Gutachten, auf Vergangenheit und status quo
abgestellt. - Ebenso wenig wird
die Forderung der Autorin beachtet, sorgerechtliche Entscheidungen
immer wieder zu überprüfen. Dies hängt nicht nur mit der
Arbeitsüberlastung der Familiengerichte zusammen, sondern
entspricht insbesondere der erlernten richterlichen Arbeitsweise, eine
Sache endgültig zu entscheiden. Wobei leider darüber
hinweggegangen wird, dass ein Kind keine Sache ist und sich
Familiensysteme ständig weiterentwickeln.
© 2001 Peter Koeppel
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