KOEPPEL´S NETZKOMMENTAR NUMMER EINS:

Dolto, Kindeswohl und die deutschen Familiengerichte

Die weltbekannte französische Kinderanalytikerin und Kindertherapeutin Francoise Dolto (gest. 1989) schrieb in ihrem zeitlos aktuellen Buch

Scheidung. Wie ein Kind sie erlebt
Francoise Dolto im Gespräch mit Inès Angelino
Klett-Cotta 1993, ISBN 3-608-95978-5,
"Bei Gericht wiederum sollte man nicht übersehen, daß die Maßnahmen, die 'zum Wohle des Kindes' getroffen werden, die Ausgangsbasis für die Autonomie des Heranwachsenden sind. Die Entwicklung des Kindes verläuft dynamisch, und deshalb sollte der Beschluß über das Sorgerecht immer wieder überprüft werden. ... Dabei sollten auch die neuesten psychologischen Erkenntnisse herangezogen werden. Das Sorgerecht muß unter drei verschiedenen Gesichtspunkten zuerkannt werden:
    - was im Augenblick dem Wohl des Kindes dient, damit es nicht "kaputtgeht";
    - was mittelfristig dem Wohl des Kindes dient, damit es nach dieser schweren Zeit seine Entwicklungsdynamik wiedergewinnt;
    - und was langfristig dem Wohl des Kindes dient, damit es sich von seinen Eltern trennen kann."
Hierzu ist anzumerken:                 "Nach unsere Auffasung ist unter Kindeswohl nicht nur das kurz-, sondern vor allem auch das mittel- und langfristige Interesse des Kindes an einer
                gesunden Entwicklung und an seiner späteren Beziehungsfähigkeit zu verstehen." (Kodjoe / Koeppel in: DAVorm 1998, Sp. 136 oben)
      © 2001 Peter Koeppel
 
 

Zurück zur Startseite

Zurück zu den Netzkommentaren