KOEPPEL´S NETZKOMMENTARE :
NUMMER EINS
Dolto, Kindeswohl und die deutschen Familiengerichte
NUMMER ZWEI
sog. Vetorecht der Mutter eines ausserehelichen Kindes -BGH vom 04.04.2001 zu § 1626 a BGB-
NUMMER DREI
Zur Bedeutung des Vaters für das Kind vom ersten Lebenstage an
NUMMER VIER
Der Fall JANA Welche Konsequenz muessen Trennungseltern und staatliche Stellen daraus ziehen?
NUMMER FUENF
Zur Problematik des befristeten Umgangsausschlusses
NUMMER SECHS
AUCH VAETER ENTFREMDEN IHRE KINDER!
NUMMER SIEBEN
UEBER DAS LEID DER VON IHREN KINDERN GETRENNTEN/ABGELEHNTEN VAETER, GELEGENTLICH AUCH MUETTER
NUMMER ACHT
EGMR: Privatgutachten muessen beachtet werden! BGH-Urteile zur Gutachtensproblematik
NUMMER NEUN
Eine Erwiderung von Kurt Ebert auf Ernst Benda: Verkehrtes zum Verkehrsrecht.
NUMMER ZEHN
Pflicht zur Einmischung bei Menschenrechtsverletzungen
NUMMER ELF
Zu der juengst von der Bundesregierung in Frage gestellten Verbindlichkeit von Urteilen des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR) in Deutschland
NUMMER ZWOELF
Zum nicht endenwollenden Fall Görgülü:
Unfrisierte Gedanken eines deutschen Staatsbürgers,
der immer an den Rechtsstaat glaubte und weiter daran glauben möchte.
NUMMER DREIZEHN
Wie ein einzelner Bürger und seine Lebensgefährtin
es schafften, eine der abscheulichsten, täglich
tausendfach begangenen Menschenrechtsverletzungen
einem hoffentlich baldigen Ende zuzuführen
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