KOEPPEL´S NETZKOMMENTARE :



 
 
 

 

NUMMER EINS

Dolto, Kindeswohl und die deutschen Familiengerichte

NUMMER ZWEI 

sog. Vetorecht der Mutter eines ausserehelichen Kindes 
-BGH vom 04.04.2001 zu § 1626 a BGB- 

NUMMER DREI 

Zur Bedeutung des Vaters für das Kind vom ersten Lebenstage an

NUMMER VIER

Der Fall JANA 
Welche Konsequenz muessen Trennungseltern
und staatliche Stellen daraus ziehen?

NUMMER FUENF

Zur Problematik
des befristeten Umgangsausschlusses

NUMMER SECHS

AUCH VAETER ENTFREMDEN IHRE KINDER!

NUMMER SIEBEN

UEBER DAS LEID DER VON IHREN KINDERN
GETRENNTEN/ABGELEHNTEN VAETER, 
GELEGENTLICH AUCH MUETTER

NUMMER ACHT

EGMR: Privatgutachten muessen beachtet werden!
BGH-Urteile zur Gutachtensproblematik

NUMMER NEUN

Eine Erwiderung von Kurt Ebert 
auf
Ernst Benda: Verkehrtes zum Verkehrsrecht.

NUMMER ZEHN

Pflicht zur Einmischung bei 
Menschenrechtsverletzungen

NUMMER ELF

Zu der juengst von der Bundesregierung in Frage
 gestellten Verbindlichkeit von Urteilen des
 Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte (EGMR)
  in Deutschland

NUMMER ZWOELF

Zum nicht endenwollenden Fall Görgülü:

Unfrisierte Gedanken eines deutschen Staatsbürgers,

 der immer an den Rechtsstaat glaubte und weiter daran glauben möchte.

NUMMER DREIZEHN

Wie ein einzelner Bürger und seine Lebensgefährtin

es schafften, eine der abscheulichsten, täglich

tausendfach begangenen Menschenrechtsverletzungen

einem hoffentlich baldigen Ende zuzuführen

NUMMER VIERZEHN So hält eine Ehe ein Leben lang ...


 

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