MEINE PHILOSOPHIE


 
 
I.

Es gehört zu meinen Grundüberzeugungen, dass ein jedes Kind zu seiner gesunden körperlichen, seelischen und intellektuellen Entwicklung des gelebten Kontaktes zu seinen beiden Eltern bedarf, wo immer und so gut dies möglich ist. 

Dabei beziehe ich mich auf die diesbezügliche, geradezu grandiose Formulierung des OLG München in seinem Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:

„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern. Das Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche, seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes. Nur eine positive Beziehung zu beiden Eltern hat günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf die eigene Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit und die Lebensqualität des Kindes. In diesem Sinne sind die Vorzüge der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber der Alleinsorge gerade darin zu sehen, daß die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern besser aufrechterhalten und gepflegt werden und daß das Verantwortungsgefühl und damit die Verantwortungsbereitschaft beider Eltern gegen über dem Kind erhalten bleiben und gestärkt werden können, wodurch sich die Chancen vergrößern, daß das Kind trotz der Trennung zwei in jeder Hinsicht vollwertige Elternteile behält.“ 
 
 

II.

Beste Lösung nicht nur für das Kind, sondern für alle Beteiligten des von Trennung betroffenen Familiensystems ist nach meiner Überzeugung wie auch anwaltlichen Erfahrung grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht.

Der Berliner Psychoanalytiker Horst Petri drückt dies so aus:

Das gemeinsame Sorgerecht, ob für verheiratete oder unverheiratete Paare, scheint, von groben Ausnahmen abgesehen, für die Zukunft die einzige Perspektive zu sein, um die Konflikte der Scheidungssituation für alle Betroffenen gerechter, verantwortlicher und menschlicher zu lösen.
(Horst Petri: Guter Vater - Böser Vater (1997), S. 231)


 

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