Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter:
Leutheuser-Schnarrenberger wirbt um breiten Konsens für ein gemeinsames Sorgerecht.
Tutzing (epd).
Für einen breiten gesellschaftlichen
Konsensbei der anstehenden Reform des Kindschaftsgesetzes hat sich die
frühere Bundesjustizministerin Sabin Leutheuser-Schnarrenberger ausgesprochen.
Die Widerstände gegen das gemeinsame Sorgerecht für nichtverheiratete
Eltern seinen "nach wie vor groß", sagte die FDP-Politikerin auf
der Expertentagung "Kinder im Recht" in der Evangelischen Akademie Tutzing.
Haupteinwand gegen das geplante Sorgerecht sei dei Frage, warum zwei Menschen
überhaupt heiraten sollten, wenn sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht
für ihr Kind bekämen. Ohne einen Konsens in diesen Fragen "schreiben
wir ein Recht fest, das von den betroffenen nicht angewandt wird", sagte
Leutheuser-Schnarrenberger.
Auf der Fachtagung beklagten Familienrechts-Experten, daß der unter Federführung der damaligen Ministerin Leutheuser-Schnarrenberger im Juli 1995 vorgelegte Referenten-Entwurf zur Reform des Kindschaftsrechts gegen bestehende völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Weder das geltende recht noch der referenten-Entwurd berücksichtigten das "uneingeschränkte Recht des Kindes auf den Umgang mit beiden Elternteilen", kritisierte der Münchener Rechtsanwalt Peter Koeppel, Mitveranstalter der Tagung. Das Grundrecht der Kinder auf den Kontakt mit Mutter und Vater sei jedoch in internationalen Konventionen wie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zwingend vorgeschrieben. Diese Konventionen seien auch von der Bundesregierung ratifiziert worden. Diese und andere völkerrechtlichen Verpflichtungen müßten, so Koeppel am Rande der Tagung, bei dem neuen Gesetzesentwurf noch stärker berücksichtigt werden.
Nach den Worten von Johannes Singhammer
(CSU), Sprecher der Kinderkommission im Bundestag, hat sich die Kommission
inzwischen für eine "gemeinsame elterliche Sorge" bei ehelichen und
nichtehelichen Kindern ausgesprochen. Die Kommission gehe davon aus, daß
es ein "Grundrecht der Kinder auf Vater und Mutter" gibt. Dies habe Konsequenzen
für das Recht der Kinder auf den Umgang mit beiden Elternteilen, sagte
Singhammer. (0102/21.01.96)