In meiner Kanzlei, die ich in Bürogemeinschaft mit zwei Kollegen in schöner Lage am Nymphenburger-Schloss-Kanal betreibe, habe ich mich ausschließlich auf Kindschaftsrecht spezialisiert. Hierzu gehören der weite Bereich des Sorge- und Umgangsrechtes, sowie das Namensrecht von Kindern, die von der Scheidung der Eltern betroffen sind.

Des weiteren habe ich mich schon seit vielen Jahren mit den internationalen Menschenrechtskonventionen, im wesentlichen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem UNO-Zivilpakt (IPBPR) und der UNO-Kinderrechtekonvention (KRK) beschäftigt. Hier übernehme ich auch Mandate zu Menschenrechtsbeschwerden sowohl zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als auch zum UN-Human Rights Center in Genf.


VON SEINEN KINDERN

KANN MAN SICH NICHT SCHEIDEN LASSEN !

Bischof Dr. Wolfgang Huber, EKD-Ratsvorsitzender
am Heiligabend 2007

Letzte Änderung: 15. Mai 2010