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Beratungsstelle statt Anwalt
Dresden (ddp-lsc). Sächsische Familienrichter wollen Kinder stärker vor einem Rosenkrieg der Eltern schützen. In Streitfällen um das Sorge- und Umgangsrecht soll vermieden werden, dass das Kind im Konflikt zwischen den Eltern instrumentalisiert wird und davon dauerhaften psychischen Schaden nimmt, wie Richter des Oberlandesgerichts (OLG) und des Amtsgerichts Dresden am Dienstag erklärten.
Stattdessen müssten im Streitfall Eltern und Kinder sowie Richter, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Sachverständige in gemeinsamen Sitzungen nach Lösungen suchen. Auf diese Weise könnten schädliche Nachwirkungen für das Kind vermieden werden. Die Richter beziehen sich auf ein Modell, das bereits seit etwa zehn Jahren in der rheinland-pfälzischen Stadt Cochem erfolgreich angewendet wird.
Das Cochemer Modell sieht zudem vor, im Streitfall auf Anwaltsschriftsätze weitgehend zu verzichten und die Eltern zum Besuch einer Familienberatungsstelle zu verpflichten. Weigern sie sich oder versuchen sie, das Kind dem anderen Elternteil zu entfremden, riskieren sie den Entzug des Sorgerechts, da ihnen diese Verhaltensweise als Zeichen mangelnder elterlicher Verantwortung ausgelegt wird.
Vorderstes Ziel des Projekts sei es, den Kindern beide Eltern zu erhalten, betonte die Familienrichterin am Amtsgericht Dresden, Ute Muck. Im zumeist hoch emotional geführten Streit um das Sorgerecht seien beide Seiten oftmals nicht mehr in der Lage, sich auf das Wohl des Kindes zu konzentrieren.
Laut dem zugleich vorgestellten Jahresbericht ist die Geschäftsbelastung des OLG 2004 wieder leicht gestiegen. Dagegen verzeichneten Amts- und Landgerichte einen Rückgang im Vergleich zu 2003. Die Durchschnittdauer von Berufungsverfahren lag bei weniger als fünf Monaten vom Eingang des Rechtsmittels bis zur Erledigung des Verfahrens. Sachsen nimmt damit den Angaben nach weiterhin einen bundesweiten Spitzenplatz ein.
(ddp)